Stockendes VerfahrenWas machen die Ermittlungen gegen Attila Hildmann?

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Attila Hildmann bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat angesichts des stockenden Verfahrens konsequente Ermittlungen gegen den Verschwörungserzähler Attila Hildmann gefordert. Er hat zudem angemahnt, dass Messenger-Dienste beim Kampf gegen Hass und Hetze genauso behandelt werden sollten wie Facebook oder Twitter.

„Menschen, die eine gewisse gesellschaftliche Prominenz erreicht haben und deren Meinung daher in Teilen der Bevölkerung auf Interesse stößt und Gehör findet, haben nach meinem Verständnis damit auch die Verantwortung, für die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft einzutreten“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

„Wenn sie aber im Gegenteil ihre Reichweite nutzen und durch Beleidigung, Bedrohung, dem Verbreiten von kruden Verschwörungserzählungen und volksverhetzenden Äußerungen auffallen, die sich gegen die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten, dann können wir das nicht hinnehmen. Hier müssen die rechtsstaatlichen Mittel konsequent ausgeschöpft werden.“ Es gehe nicht um Meinungsäußerungen, sondern Verstöße gegen das geltende Recht.

Klein sprach sich vor dem Hintergrund des Falles auch dafür aus, „dass die Ermittlungsbehörden die Aktivitäten in den gängigen Messenger-Diensten stärker in den Blick nehmen“. Hildmann hatte bei Telegram zuletzt 114.000 Follower. Er betonte: „Aus meiner Sicht sollten eine ähnliche Regelung wie die des Gesetzespakets gegen Hass und Hetze im Internet, wonach die Betreiber von Online-Plattformen strafrechtlich relevante Beiträge wie Morddrohungen oder volksverhetzende Inhalte künftig zentral melden müssen, auch auf die Betreiber von Messenger-Diensten übertragen werden.“

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Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor berichtet, dass die Beweiserhebung gegen Hildmann nur schleppend vorankomme. Eine der bei ihm beschlagnahmten Festplatten soll demnach so stark beschädigt sein, dass die Daten nicht ausgelesen werden könnten, eine weitere sei offenbar durch ein Passwort so geschützt, dass sie sich von den Ermittlern nicht öffnen lasse.

Hildmann postete im Übrigen selbst, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorliege. Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft sagte dazu dem „Tagesspiegel“, die Behörde äußere sich im Allgemeinen nicht zu „noch nicht vollstreckten Haftbefehlen“. Zuvor war das Verfahren gegen Hildmann bei der Staatsanwaltschaft Cottbus geführt worden. Dort geschah monatelang wenig.

Nun werden in Berlin mehr als 1000 Äußerungen einzeln überprüft. Es geht dabei um den Verdacht auf Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung. Für besonderes Aufsehen sorgte, dass der 39-Jährige im vergangenen Jahr bei einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern vor etwa 200 Anhängern sagte, „wenn ich Reichskanzler wäre, dann würde ich die Todesstrafe für Volker Beck wieder einführen, indem man ihm die Eier zertretet auf einem öffentlichen Platz“. Volker Beck ist einer der engagiertesten Bundespolitiker im Kampf gegen Judenhass.

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