Verdi fordert HitzefreiWie heiß darf es an meinem Arbeitsplatz werden?

Lesezeit 2 Minuten
hitzefrei

Diese Woche soll es heiß werden in NRW.

Köln – Einen gesetzlichen Anspruch auf früheren Feierabend bei hohen Temperaturen gibt es nicht. Was können Beschäftigte also vom Arbeitgeber bei Hitze verlangen? Die Gewerkschaft Verdi hat klare Vorstellungen.

Im Hinblick auf die erwartete Hitzewelle in der kommenden Woche fordern die Gewerkschaften Verdi und IG Metall Entlastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch wenn es darauf keinen gesetzlichen Anspruch gebe, fordere Verdi ein früheres Ende der Arbeit – also Hitzefrei, sagte der Leiter der tarifpolitischen Abteilung, Norbert Reuter, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume

Wie heiß es am Arbeitsplatz werden darf, regelt die Arbeitsstättenverordnung. Darin wird eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ festgeschrieben. Wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erklärt, soll die Zimmertemperatur grundsätzlich eine Marke von 26 Grad nicht überschreiten.

Wenn die Außentemperatur über 26 Grad steigt, greift ein Stufenmodell, das ermöglicht, dass bis zu einer Raumtemperatur von 35 Grad gearbeitet werden kann. Bei über 26 Grad soll der Arbeitgeber Getränke zur Verfügung stellen, bei über 30 Grad muss er es sogar. Bei über 30 Grad müssen die klimatischen Belastungen für die Beschäftigten weiter verringert werden.

Nur: „Trotz dieser Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch etwa auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei“, teilt die Bundesanstalt dem RND mit.

Arbeitsstunden in den Morgen oder Abend verlegen

Wenn der Arbeitgeber keine Anstrengungen unternimmt, die Temperaturen zu senken, sollen sich die Beschäftigten laut der Gewerkschaft IG Metall wehren. „Gute Karten haben Beschäftigte mit einem Betriebsrat: Er kann über geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten mitbestimmen – auch schon über den häufigen Streitfall, wo Temperaturen überhaupt gemessen werden“, so Walther Schneeweiß von der IG Metall. Innerhalb eines Raumes können die Temperaturen teils stark schwanken.

Das könnte Sie auch interessieren:

Grundsätzlich sollten bei Hitze Kleidungsvorschriften gelockert und Gleitzeitregelungen genutzt werden, um die Arbeit in die früheren Morgen- oder in die Abendstunden verlegen zu können.

„Bei diesen Regelungen sind die Betriebsräte unbedingt zu beteiligen“, sagt Norbert Reuter von Verdi. „Es darf dabei nicht zu unzumutbaren Arbeitszeiten, oder gar einer Arbeitszeitverlängerung kommen.“

Die Gewerkschaft kann sich aber auch einen früheren Feierabend vorstellen. „Bei extremer Hitze fordern wir längere Pausen oder ein früheres Ende der Arbeit (Hitzefrei), auch wenn darauf kein rechtlicher Anspruch besteht“, so Reuter. Arbeitgeber und Betriebsrat könnten dann gemeinsam Regelungen dazu treffen, wann die ausgefallene Arbeitszeit nachgeholt werden könnte.

KStA abonnieren