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Eilentscheid in NRWHerzkrankes Kind darf an Klassenfahrt teilnehmen

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Verwaltungsgericht in Düsseldorf

Der herzkranke Schüler darf an der Klassenfahrt teilnehmen, entschied das Gericht in Düsseldorf. (Archivbild)

Ein herzkranker Grundschüler sollte von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass der Junge mitfahren darf. 

Ein neunjähriger Grundschüler aus Wuppertal darf trotz Herzkrankheit an seiner Klassenfahrt teilnehmen. Die Schule hatte den Jungen von der mehrtägigen Fahrt ausgeschlossen. Doch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf verpflichtete sie nun per Eilentscheid, den Neunjährigen mitzunehmen.

Die Sicherheit des Kindes könne nicht gewährleistet werden, hatte die Schule argumentiert. Dagegen gingen der Schüler und seine Eltern vor – mit Erfolg. Ein Ausschluss sei nur bei einer konkreten Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit des Schülers zulässig, befand das Gericht.

Fachärzte: Keine Anhaltspunkte für Verschlechterung der Gesundheit

Den Fachärzten zufolge gebe es aber keine Anhaltspunkte für eine akute Verschlechterung der Gesundheit während oder durch die Klassenfahrt. Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass der Schüler seine Medikamente einnehme. Dies rechtfertige keinen Ausschluss von der Fahrt.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. Die Klassenfahrt soll in wenigen Tagen starten. (dpa/red)