Nachricht aus LausanneSportgericht bestätigt Eingang der FC-Berufungen – Ljubljana fordert Millionensumme

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Am Sitz des Internationalen Sportgerichtshofes (Cas) im schweizerischen Lausanne wird die Zukunft des 1. FC Köln verhandelt.

Am Sitz des Internationalen Sportgerichtshofes (Cas) im schweizerischen Lausanne wird die Zukunft des 1. FC Köln verhandelt.

Die drei Berufungen gegen das Fifa-Urteil vom 1. Februar sind eingegangen; der 1. FC Köln, Jaka Potocnik und Olimpija Ljubljana legen Beschwerde ein. 

Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) hat am Montag bestätigt, dass drei Berufungen gegen das am 1. Februar 2023 ergangene Urteil der Fifa-Kammer im Transferstreit um Jaka Cuber Potocnik eingegangen sind. Das Tribunal des Fußball-Weltverbands hatte im Urteil mit dem Aktenzeichen FPSD-6826 entschieden, dass der slowenische Jugend-Nationalspieler Jaka Cuber Potocnik seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana ohne triftigen Grund gekündigt hatte.

Indem Potocnik (17) sich anschließend dem 1. FC Köln angeschlossen hatte, galten die Kölner als aufnehmender Verein automatisch als Anstifter. Der FC war daraufhin zu einer Transfersperre von zwei aufeinanderfolgenden Registrierungsphasen verurteilt worden. Gegen Potocnik hatte die Fifa eine viermonatige Spielsperre verhängt sowie eine Geldstrafe von 51.750 Euro plus Zinsen.

Die beteiligten Parteien haben nun Einspruch eingelegt: Olimpija Ljubljana fordert eine erhöhte Entschädigung von 2.507.200 Euro, hinzu kommt die Ausbildungsentschädigung von 69.972,60 Euro. Der 1. FC Köln beantragt, die Entscheidung der Fifa für nichtig zu erklären und festzustellen, dass der Verein Potocnik nicht zu einem Vertragsbruch veranlasst habe. Dieser Beweis ist allerdings schwierig zu führen. Entscheidend wäre aus Sicht des Klubs, dass Potocniks Abschied aus Ljubljana als rechtmäßig anerkannt würde.

Potocnik will feststellen lassen, dass sein Vertrag ungültig war

Daher beantragte Potocnik die Nichtigerklärung sowie die Feststellung, dass der Vertrag zwischen ihm und Olimpija Ljubljana nie gültig zustande gekommen ist. Das befreite den Spieler davon, den Beweis zu führen, den Vertrag aus triftigem Grund gekündigt zu haben. Der 1. FC Köln hätte in diesem Fall einen vertragslosen Spieler unter Vertrag genommen – und müsste sich keine weiteren Sorgen machen.

Der 1. FC Köln und Potocnik reichten außerdem Anträge ein, die Vollstreckung der Strafe auszusetzen. Für den Spieler bedeutete das die Möglichkeit, am Pokalfinale am kommenden Sonntag in Potsdam gegen Schalke 04 teilzunehmen, allerdings ist eine derart schnelle Entscheidung aus Lausanne kaum realistisch. Für den FC wäre eine rasche Aussetzung ebenfalls wichtig, denn dann könnten die Verantwortlichen ihre Kaderplanung für die anstehende Transferperiode forcieren. Zumal nun klar ist, dass der FC auch in der kommenden Saison in der Ersten Liga spielen wird.

Der Cas teilte mit, die drei Schiedsverfahren wahrscheinlich gemeinsam behandeln zu wollen, da sie sich mit demselben Fifa-Urteil befassten. Zunächst sei es allerdings nicht möglich, anzugeben, wann oder ob eine Anhörung stattfinden wird und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

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