Nach Kuss-Skandal bei WMLuis Rubiales muss vor Gericht – Vorwurf der sexuellen Gewalt

Lesezeit 2 Minuten
Luis Rubiales lacht in eine Kamera, nachdem die spanischen Fußballerinnen in Australien den Weltmeister-Titel geholt hatten.

Luis Rubiales lacht in eine Kamera, nachdem die spanischen Fußballerinnen in Australien den Weltmeister-Titel geholt hatten. Sein übergriffiger Kuss mit Jennifer Hermoso hat nun weitere Konsequenzen. (Archivbild)

Erst am Sonntag gab der spanische Ex-Fußballfunktionär seinen Rücktritt bekannt. Der Kuss könnte ihn wegen einer Gesetzesreform ins Gefängnis bringen.

Luis Rubiales muss sich nach seinem Rücktritt vom Amt des Präsidenten des spanischen Fußball-Verbandes RFEF am Freitag um 12.00 Uhr wegen des Vorwurfs der sexuellen Gewalt vor Gericht verantworten. Rubiales hatte Nationalspielerin Jennifer Hermoso nach dem WM-Finale gegen deren Willen auf den Mund geküsst.

Am vergangenen Freitag hatte die spanische Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, am Dienstag folgte nun die offizielle Vorladung für Rubiales. Der 46-Jährige muss vor einem Untersuchungsrichter erscheinen, „um als Angeklagter gehört zu werden“ und auf die Vorwürfe zu antworten, teilte der Nationale Gerichtshof in Madrid mit.

Staatsanwaltschaft: Nötigung wäre möglich gewesen, wenn Hermoso sich früher geäußert hätte

Hermoso hatte am vergangenen Mittwoch Anzeige gegen Rubiales erstatte. Sie beschuldigt Rubiales außerdem, sie unter Druck gesetzt zu haben. Sie habe sich unmittelbar nach dem Aufruhr über den Kuss zu seiner Verteidigung äußern sollen, was laut Staatsanwaltschaft als Straftatbestand der Nötigung angesehen werden könnte.

Nach einer kürzlich erfolgten Reform des spanischen Strafgesetzbuchs kann ein nicht einvernehmlicher Kuss als sexuelle Gewalttat betrachtet werden. Die Strafen dafür können nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einer Geldstrafe bis zu vier Jahren Gefängnis reichen.

Erst am Sonntag hatte Rubiales nach wochenlangem Gezerre den Rückzug von seinem Posten angekündigt. Er beharrte aber weiter darauf, dass er sich nichts zuschulden habe kommen lassen. (SID)

KStA abonnieren