Im DarknetFamilienvater aus Lindlar bestellt online Cannabis – Verfahren eingestellt

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Screenshot der illegalen Internet-Handelsplattform „Silk Road 2.0“

Auf einer ähnlichen illegalen Internet-Handelsplattform orderte ein Lindlarer Familienvater Marihuana

Insgesamt 19 Mal bestellte ein 47-jähriger aus Lindlar Cannabis im Darknet. Unter Auflagen wird das Verfahren nun eingestellt.

Vor gut fünf Jahren hatte ein heute 47-jähriger Familienvater aus Lindlar versucht, seine Ehe und das gemeinsame Haus zu retten. Beides scheiterte. Stattdessen hatte er begonnen, Marihuana zu rauchen. „Ich war in einer schwierigen persönlichen Situation und die Drogen waren für mich Nervennahrung“, sagte der Angeklagte, der sich jetzt für den Erwerb und Besitz der Drogen am Wipperfürther Amtsgericht verantworten musste.

Kleinstmengen Marihuana bei „Dream Market“ geordert

Die Anklageschrift, die der Staatsanwalt verlas, war lang. Insgesamt hatte der Bankkaufmann 19-mal über das Darknet-Portal „Dream Market“ im Zeitraum von Mai 2017 bis September 2018 Drogen bestellt. In der Akte waren alle Bestellungen detailliert dargestellt. Dabei handelte er sich immer um Kleinstmengen zwischen drei und sieben Gramm Marihuana. Insgesamt gab er dafür in den 17 Monaten rund 1200 Euro aus.

Bei der Strafverhandlung am Amtsgericht leugnete der Angeklagte sein Vergehen nicht. „Die Taten werden eingeräumt. Das Ganze hat auch einen Hintergrund“, ergriff der Anwalt des 47-Jährigen das Wort. Die Probleme hätten bereits 2016 begonnen, als sich seine schwer depressive Ehefrau von ihm getrennt hatte.

2017 folgte die Scheidung. „Zum damaligen Zeitpunkt hatte er sich um den adoptierten Sohn und die leibliche Tochter gekümmert“, setzte der Verteidiger seine Schilderungen fort. Um das gebaute Haus halten zu können, sollte es vermietet werden. Sein Mandant sei daher in das Haus seiner Eltern gezogen. Erst die neue Lebensgefährtin, die 2019 in sein Leben trag, habe ihm neue Stabilität gegeben.

Verfahren wird gegen Geldauflage in Höhe von 1200 Euro eingestellt

Nach der Anhörung regte der Richter eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a mit Auflage an. „Die Bestellmengen sprechen für einen moderaten Eigengebrauch“, sagte der Richter. Zudem hatte der Angeklagte noch keinerlei Vorstrafen. Das Verfahren wurde daraufhin mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt.

Als Auflage muss der zweifache Vater nun 1200 Euro in sechs Raten an die „Gefährdetenhilfe Scheideweg“ zahlen. Erst danach wird das Verfahren endgültig eingestellt. Ein Vorteil für den Bankkaufmann ist, dass Einstellungen gegen Geldauflage weder in das Bundeszentralregister noch ins Führungszeugnis eingetragen werden, weshalb er nicht mit beruflichen Konsequenzen rechnen muss.


Illegaler Online-Handel

„Dream Market“ war einer der größten und ältesten Marktplätze für illegale Waren im Darknet. Die Internet-Handelsplattform wurde 2013 gegründet und Ende April 2019 geschlossen.

Verkauft wurden unter anderem Drogen, gestohlene Daten und Waren sowie Produktfälschungen. Im Juli 2017 verfügte Dream Market über 57.000 Einträge für Drogen und 4000 für Opioide.

„Shiny flakes“

Der illegale Drogen-Shop „Shiny flakes“ des Leipzigers Maximilian S. diente als Vorlage für die Netflix-Serie „How to sell drugs online (fast)“. Der Haupttäter Maximilian S. wurde als „Kinderzimmer-Dealer“ bekannt.

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