Missbrauch„Schulen müssen Aktionsfeld Nummer eins sein“

Missbrauchsbeauftragter Johannes-Wilhelm Rörig
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Köln – Herr Rörig, seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in der Kirche vor vier Jahren – was hat sich für die Betroffenen verändert?
Johannes-Wilhelm Rörig: Die Gesellschaft ist für das Leid der Betroffenen sensibler geworden. Bei den Verjährungen beispielsweise hat es konkrete Verbesserungen für sie gegeben: Im Zivilrecht wurde die Verjährung von drei auf 30 Jahre verlängert, so dass Betroffene, die oft erst viel später über das Erlebte sprechen können, jetzt auch noch nach vielen Jahren Schmerzensgeld von den Tätern einfordern können. Großen Nachholbedarf gibt es aber noch im Strafrecht.
Warum?
Rörig: Auch hier müssen Verjährungsfristen verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist gerade vom Kabinett verabschiedet worden. Ich begrüße sehr, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern verbessert werden soll. Es gab Fälle, in denen Vertretungslehrer straffrei ausgingen, wenn sie mit einer 14-jährigen Schülerin eine sexuelle Beziehung hatten, weil sie nicht Klassen- oder Fachlehrer waren. Jetzt soll das gesamte pädagogische Personal einbezogen werden. Ich fordere darüber hinaus, dass auch das nichtpädagogische Personal wie Hausmeister, Putzkräfte, Busfahrer oder Köche einbezogen wird.
Johannes-Wilhelm Rörig, geboren 1959, ist Betriebswirt und Jurist. Seit Dezember 2011 ist er Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Das Amt wurde von der Bundesregierung erst 2010 geschaffen, Grund waren die zahlreichen Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche und im Internat Odenwaldschule. (ann)
Welche Rolle spielen die Schulen bei der Prävention und Aufdeckung?
Rörig: Die Schulen müssen Aktionsfeld Nummer eins der Prävention sein, denn nur hier erreichen wir alle Kinder. Die Verantwortlichen dort haben eine doppelte Aufgabe: Sie müssen dafür sorgen, dass Schule kein Tatort wird. Nicht wie im Fall der Odenwaldschule, wo ein Klima aus Zeitgeist, Vertuschung, Macht und Intransparenz unter dem Schulleiter Becker zu jahrelangem seriellem Missbrauch geführt hat. Und sie sollen Kompetenzorte sein, wo sich Kinder anvertrauen können und Hilfen erhalten, die Missbrauch innerhalb aber auch außerhalb der Einrichtung, beispielsweise in der Familie, erfahren.
Sie plädieren dafür, Schutzkonzepte an allen Schulen einzuführen. Welche Regeln sollen damit genau durchgesetzt werden?
Rörig: Ich plädiere beispielsweise für ein allgemeines Fotografier-Verbot in jedem Dusch- und Umkleideraum – für Lehrer und Schüler. Durch die neuen Medien werden Bilder sehr schnell weitergegeben. Auch das kann schwere Schäden anrichten. Auch wenn die Hand eines Sportlehrers bei der Hilfestellung auf die Brust rutscht: Er sollte sich entschuldigen und es bei der Schulleitung melden, auch um sich selbst im Fall einer Beschwerde zu entlasten. Alle Grauzonen müssen ausgeleuchtet werden. Denn was wir vertuschen, stärkt immer die Täter.
Schule und Bildung sind Ländersache, die Umsetzung hängt von ihrer Kooperation ab. Eine Jahreszahl: Wann gibt es Schutzkonzepte an allen deutschen Schulen?
Rörig: Es gibt 30 000 Schulen in Deutschland. In einer Befragung von 2012/2013 haben wir festgestellt, dass bisher nur zwölf Prozent davon Schutzkonzepte verwenden. Als Missbrauchsbeauftragter kann ich nur zufrieden sein, wenn wir 100 Prozent erreichen. Wir haben noch einen weiten Weg vor uns.

