- Bußgeldbescheid nicht unbeachtet lassen - Wer nicht zahlen kann, sollte sich schnell melden
Köln – Wer anderen Menschen Geld schuldet, es aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlt, kann in schwierige Situationen geraten: Der Gläubiger macht Druck, und oft steigen auch die geforderten Zinszahlungen auf einen gewährten Kredit. Das kann zu einer Schuldenspirale führen, aus der sich manche Schuldner nicht mehr befreien können.
Zwar muss wegen Schulden in der Regel niemand ins Gefängnis - darauf weist Kirsten Liske, bei der Verbraucherberatung in Köln mit zuständig für die Themen Schulden und Insolvenz, ausdrücklich hin. Von diesem Grundsatz gibt es aber eine Ausnahme: Wer ein Bußgeld nicht bezahlt, muss - selbst wenn es um einen relativ geringen Betrag geht - mit der sogenannten Erzwingungshaft rechnen. Einen Tag Erzwingungshaft kann es dabei durchaus schon bei einem nicht bezahlten Bußgeld von 20 Euro für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr geben.
Einer entsprechenden Androhung sah sich auch Frau M. ausgesetzt. "Obwohl sie als Verkäuferin arbeitet, zusätzlich kellnert und damit insgesamt ein ordentliches Einkommen hat, konnte sie nicht mehr allen Verpflichtungen nachkommen", berichtet Kirsten Liske. Die Frau habe in ihrem Leben viel Pech gehabt. Das betreffe fehlgeschlagene Beziehungen, große gesundheitliche Probleme und wohl auch einige unüberlegte Ausgaben. Ihre Schulden beliefen sich bereits auf über 30 000 Euro bei insgesamt 18 bis 20 Gläubigern. Und dann kam noch ein Bußgeld von 1350 Euro hinzu, das Frau M. wegen der fehlenden Anmeldung eines Kleingewerbes zahlen sollte. Auf den Bußgeldbescheid reagierte die Frau nicht. Das kann jedoch fatale Folgen haben: "Schon nach zwei Schreiben, auf die keine Reaktion erfolgt, kann eine Behörde die Erzwingungshaft beantragen", berichtet Frau Liske. Dafür müsse vorher nicht einmal ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden, der persönlich versucht, die Schulden einzutreiben.
Ein Gericht kann die Erzwingungshaft anordnen, wenn der Betroffene weder zahlt noch glaubhaft erklärt, warum er eine Strafe oder Geldbuße nicht zahlen kann. Die Dauer der Haft wird unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrags nach Tagen bemessen. Im Fall von Frau M. ordnete das Gericht eine Erzwingungshaft von 27 Tagen an. Länger als sechs Wochen darf die Haft nur dauern, wenn in einer Bußgeldentscheidung mehrere unbezahlte Geldbußen zusammengefasst sind. Los wird man seine Schulden aber auch durch die Erzwingungshaft nicht. Sie ist keine Ersatzstrafe, sondern soll nur bewirken, dass Betroffene ihre Schulden endlich ausgleichen.
Durch Intervention von Kirsten Liske konnte im Fall von Frau M. die Erzwingungshaft abgewendet werden, auch ohne die Geldbuße sofort zu bezahlen. Möglich ist das, wenn der Schuldner nachweist, dass er aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage ist, die Geldbuße zu entrichten.
Frau M. habe stets versucht, die Gläubiger zu befriedigen, die jeweils gerade den größten Druck auf sie ausgeübt hätten. Dieses Verhalten sei zwar nachvollziehbar, aber nicht unbedingt sinnvoll: "Im Grundsatz muss zwar jeder Gläubiger gleich behandelt werden", sagt Frau Liske, "Bußgelder sollte man aber wegen der hier drohenden Erzwingungshaft vorrangig bezahlen".
Dabei gebe es durchaus Möglichkeiten, mit Behörden zu verhandeln: Wer seine Probleme schildert und glaubhaft (also mit geeigneten Unterlagen) darlegt, kann üblicherweise auch Ratenzahlung für die Begleichung eines Bußgelds vereinbaren. "Es hilft fast immer, wenn man miteinander redet", sagt die Schuldenberaterin. Eine Erzwingungshaft verbessere die Lage für Schuldner und Gläubiger oft nicht: Dabei drohe der Verlust des Arbeitsplatzes, was einen Abbau der Schulden noch unwahrscheinlicher mache.
Im Fall von Frau M. gelang es Kirsten Liske bei einer umfassenden Budgetberatung in der Verbraucherzentrale die vielfältigen Verpflichtungen der Schuldnerin neu zu ordnen - und anschließend mit der Behörde eine Vereinbarung über die Zahlung des Bußgeldes in Raten zu treffen. Die bereits angedrohte Erzwingungshaft für Frau M. konnte so verhindert werden.
Fälle aus der Region
Ärger mit dem Mobilfunk- oder Internetanbieter, falsche Rechnungen, Probleme bei der richtigen Altersvorsorge - bei Kölner Verbraucherschützern landen viele Fälle aus der Region. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" beschreibt an dieser Stelle regelmäßig, wo es hakt. Worüber würden Sie gerne mehr erfahren? Senden Sie Ihre Anregungen bitte an:
ksta-wirtschaft@dumont.de
Das Problem und seine Lösung
Das ist passiert: Eine Frau steckt tief in finanziellen Schulden. Sie versucht, davon herunterzukommen und bedient dabei jeweils die Gläubiger, die den meisten Druck machen.
Einen Bußgeldbescheid nimmt sie nicht besonders ernst und reagiert auf zwei Schreiben gar nicht erst. Ohne weitere Vorwarnung erhält sie dann die Ladung zur Erzwingungshaft.
Das ist die Lösung: Wegen Schulden muss normalerweise niemand ins Gefängnis. Das sieht allerdings bei Bußgeldern anders aus. Deshalb sollte man darauf unbedingt reagieren und den verlangten Betrag zahlen. Wer das nicht kann, muss den Kontakt zur Behörde suchen und seine Lage erklären - am besten mit geeigneten Unterlagen. In der Regel kann dann auch Ratenzahlung vereinbart werden. (wif)
