Cum-Ex war ein unfassbarer Milliardenbetrug, jahrelang schröpften Finanzakteure die Allgemeinheit. Nun fiel ein Urteil gegen einen der zentralen Akteure.
Erstes Urteil in SiegburgCum-Ex-Kronzeuge Kai-Uwe Steck zu Bewährungsstrafe verurteilt

Dem Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck (l) wird besonders schwere Steuerhinterziehung in acht Fällen vorgeworfen. Nun fiel im Cum Ex-Gerichtsgebäude in Siegburg das Urteil.
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Bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerbetrugs hat das Bonner Landgericht einen der zentralen Akteure verurteilt. Gegen den Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck (53) wurde wegen des besonders schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 24 Millionen Euro an.
„Er war eine zentrale Figur“: Anklage plädierte auf Freiheitsstrafe von drei Jahren
Die Taten erfolgten dem Gericht zufolge im Zeitraum 2007 bis 2011. „Der Angeklagte hat durch sein Tun einen Steuerschaden von knapp einer halben Milliarde Euro mitverursacht“, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Hausen (Aktenzeichen 62 KLS 1/24).

Die Bewährungsstrafe des Rechtsanwalts ist das erste gesprochene Urteil im speziell für die Cum-Ex-Prozesse gebauten Gerichtsgebäude in Siegburg.
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Mit Blick auf den größten Steuerskandal der Bundesrepublik sagte der Richter über den Angeklagten Steck: „Er war eine zentrale Figur.“ Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten plädiert und die Verteidigung eine Verfahrenseinstellung gefordert.
Milderes Urteil wegen Kooperation mit Staatsanwaltschaft
Steck war früher Kanzleipartner des sogenannten Cum-Ex-Architekten Hanno Berger. Während Berger bis zuletzt von der Rechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt war, gab sich Steck geläutert, kooperierte mit der Staatsanwaltschaft und fungierte als Kronzeuge.
Seine Rolle als Kronzeuge wirkte sich strafmildernd auf das Urteil aus, wie aus den Ausführungen des Richters hervorging. Stecks früherer Kompagnon Berger war 2022 vom Bonner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.
Bei „Cum-Ex“ verschoben Finanzakteure Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein. (dpa)