Nachlass regelnSo vermeiden Sie Streit zwischen Erben

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Streitigkeiten ums Erbe können eine Familie schnell spalten: Um das zu vermeiden, sollten Senioren ein eindeutiges Testament erstellen.

Streitigkeiten ums Erbe können eine Familie schnell spalten: Um das zu vermeiden, sollten Senioren ein eindeutiges Testament erstellen.

Bei Geld hört die Freundschaft auf, sagt der Volksmund. Und Geld macht auch vor der Verwandtschaft nicht Halt: Der Streit ums Erbe hat schon manche Familie zerrüttet. Eine entscheidende Ursache sind unausgesprochene Konflikte unter den Angehörigen. Hinzu kommt häufig ein Testament, das offen lässt, wie der Nachlass genau verteilt werden soll.

„Die juristische Ursache für einen Erbstreit ist ein unklares, laienhaftes Testament“, sagt Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht (DFE) in München. Aus psychologischer Sicht seien es oft nicht aufgearbeitete Familiengeschichten. Da sind etwa die Geschwister, die nach dem Tod der Eltern Dinge austragen, die sie schon seit dem Kindergarten begleiten.

Solch einen Konflikt in einer Art Familienrat lösen zu wollen, ist zwar ein ehrenwertes Vorhaben - aber oft zum Scheitern verurteilt, wie Steiner weiß. „Vieles hat sich über Jahre aufgestaut, da wird es schwer ohne professionelle Hilfe.“ Je älter die Menschen seien, umso weniger könnten sie die Probleme aufarbeiten.

Besser ist ein gutes Testament. „Das ist umso wichtiger, je schwieriger die Familienverhältnisse sind“, sagt Steiner. Es gebe immer mehr Patchwork-Familien mit Kindern aus erster Ehe oder mit unehelichen Kindern. Teils fehlten familiäre Bindungen, oft gebe es ein grundlegendes Misstrauen. „Das ist eine schwierige Basis für eine Erbengemeinschaft.“ Jeder Miterbe kann dann zum Beispiel den Verkauf eines Hauses erzwingen, um sich auszahlen zu lassen.

Genau sondieren, wer was bekommt

„Ein gutes Testament schließt einen Erbstreit nicht immer aus, minimiert ihn aber ganz erheblich“, sagt auch Jan Bittler von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Allerdings: Viele Testamente sind nicht eindeutig. Grundsätzlich legt der Erblasser erst einmal eine Quote fest, nach der sein Nachlass unter den Erben aufgeteilt wird, erklärt Hubertus Rohlfing, Experte für Erbrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Dann kann er zusätzlich einzelne Gegenstände verteilen. „Aber das ist immer der zweite Schritt.“ Weil die Quote und die Aufteilung der Gegenstände zueinander passen müssten, gebe es Streitpotenzial.

Eine Lösung: Der Erblasser setzt eine Person als Alleinerben ein, die anderen werden durch Vermächtnisse bedacht. „Die Tochter bekommt zum Beispiel die Ferienwohnung“, sagt Rohlfing. Der Alleinerbe hat die Pflicht, die Vermächtnisse zu erfüllen. Um Streit zu vermeiden, könne der Erblasser einen Testamentsvollstrecker ernennen, der die Erfüllung der Vermächtnisse vornimmt. „Das kann ein Verwandter oder der Steuerberater sein - auf jeden Fall eine neutrale Person.“

Die Kosten der laufenden Grabpflege können zu den Beerdigungskosten zählen. In diesem Fall dürfen sie aus dem Nachlass genommen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die örtliche Friedhofssatzung eine Grabpflege vorschreibt. Das hat das Landgericht Heidelberg (Az.: 5 O 306/09) entschieden.

In dem Fall hatte die Erblasserin noch zu Lebzeiten einen Teil ihrer Kinder mit der Verwaltung ihres Vermögens beauftragt. Nach ihrem Tod veranlasste eines der Kinder die Bestattung und schloss einen Grabpflegevertrag ab. Die Kosten hierfür nahm es aus dem Nachlass. Ein Miterbe verlangte die Erstattung dieser Beträge: Die Grabpflege habe nicht eigenmächtig veranlasst werden dürfen.

Vor Gericht hatte der Miterbe keinen Erfolg: Die Richter stellten klar, dass auch die laufenden Kosten der Grabpflege zu den Bestattungskosten zählten. In dem Fall habe es auch eine Friedhofssatzung gegeben, womit eine rechtliche Pflicht zur Grabpflege vorliege. Damit stellten die Kosten Nachlassverbindlichkeiten dar und seien von allen Erben zu tragen.

Natürlich sei es sinnvoll, vor dem Aufsetzen des Testaments zu sondieren, wer einmal was bekommen könnte, sagt Anton Steiner. Denn die Ferienwohnung in Südtirol interessiert den einen Erben vielleicht gar nicht so. „Ich würde aber dringend davon abraten, zusammen mit den Kindern das Testament auszuhandeln oder es den Kindern zu zeigen.“

Um die ganze Angelegenheit etwas versöhnlicher zu gestalten, können die Eltern zusätzlich einen Erbenbrief schreiben. „Darin wird erläutert, warum die Besitztümer so oder so verteilt wurden“, erklärt Anton Steiner. „Denn das eigentliche Testament ist ein herzloses Dokument, das widerstrebt vielen.“ In dem Beibrief kann zum Beispiel stehen: „Wir halten es für richtig, wenn unsere Tochter die Ferienwohnung bekommt, die sie mit ihren drei Kindern sowieso immer gerne besucht hat.“ (dpa)

Für den Fall, dass Sie nur Schulden erben sollten, können Sie das Erbe auch ausschlagen. Wie das funktioniert, erklärt unsere Bildergalerie:

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