Im Dezember 2022 übernimmt der Staat den Abschlag für die Gas-Versorgung. Ein neuer Rechner der Verbraucherzentrale NRW sagt Ihnen, wie hoch die Entlastung wirklich ausfällt.
Rechner der VerbraucherzentraleStaat erstattet Dezember-Heizkosten – so hoch fällt die Entlastung für Sie aus

Eine Person dreht an einem Heizungsthermostat: Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Rechner entwickelt, der bestimmt, wie hoch die Heizkosten-Entlastungen im Dezember 2022 sind.
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Der Staat hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern im Dezember 2022 mit der Gasrechnung und übernimmt den Abschlag für die Gas-Versorgung. Damit aber wegen der hohen Energiekosten Verbraucherinnen und Verbraucher weiter sparen, liegt der Entlastung eine komplizierte Formel zugrunde.
Mit einem neuen Rechner der Verbraucherzentrale NRW können Sie schon jetzt prüfen, wie hoch die Entlastung für Sie tatsächlich sein wird.
Gas-Versorgung: So wird die Dezember-Hilfe errechnet
Die staatliche Gas-Hilfe für den Dezember 2022 kommt für Privatpersonen, kleine bis mittlere Unternehmen und einige soziale Einrichtungen. Ziel ist es, schnell zu helfen.
Weil Verbraucherinnen und Verbraucher aber weiterhin sparen sollen, wird nicht der Gas-Abschlag für Dezember einfach eins zu eins ausgezahlt. Stattdessen liegt eine komplizierte Formel zur Berechnung der staatlichen Hilfe zugrunde. In Kürze: Wer im Dezember mehr verbraucht als im Jahresschnitt, muss draufzahlen – Sparen lohnt sich also weiter.
Das Verfahren dafür ist zweiteilig: Der Gas-Versorger nimmt zunächst den Jahresverbrauch, der im September 2022 angenommen wurde, als Grundlage. Dieser Verbrauch wird durch zwölf geteilt und dann mit dem Gaspreis aus dem Dezember multipliziert. Heraus kommt der Betrag, den Sie als Dezember-Hilfe erhalten.
Wenn dann der tatsächliche Verbrauch aus diesem Jahr vorliegt, muss der Versorger noch einmal nachrechnen. Auch hierbei wird ein Zwölftel des nun aktuellen Jahresverbrauchs zugrunde gelegt. Haben Sie im Jahresschnitt mehr verbraucht als angenommen, kriegen Sie die Differenz ausgezahlt. Haben Sie weniger verbraucht, müssen sie entsprechend nachzahlen.
Tipps der Verbraucherzentrale: So kommt die Gas-Entlastung bei Ihnen an
Damit die staatliche Entlastung auch ankommt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Augen bei der Gasrechnung offen halten. Dafür gibt es zwei wesentliche Unterschiede, zu denen die Verbraucherzentrale Tipps gibt:
- Gaskunden mit Dauerauftrag oder monatlicher Überweisung: Verbraucherinnen und Verbraucher, die selbst monatlich an den Versorger zahlen und nicht abbuchen lassen, können die Zahlung im Dezember aussetzen. Sollten Sie das versäumt haben, sollte der Verbraucher den Betrag in der nächsten Jahresrechnung erstatten – dies sollten Sie überprüfen!
- Gaskunden mit Einzugsermächtigung: In diesem Fall bucht der Energie-Versorger im Dezember nicht ab oder er überweist den Betrag nach Abbuchung zurück. Achtung: Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher unbedingt die Dezember-Rechnung prüfen sollten. Hat eine Abbuchung ohne Rückzahlung stattgefunden? Dann sollten Sie ihren Gas-Versorger kontaktieren!
Bei der staatlichen Hilfe für Dezember 2022 handelt es sich aber um vorläufige Maßnahme. Die tatsächliche Entlastung erfolgt nach einer Rechenformel, das Wichtigste daran: Nicht in jedem Fall wird das Ergebnis dieser Rechnung auch genau dem monatlichen Abschlag für Gas entsprechen.
Für alle, die schon jetzt wissen wollen, wie hoch der erstattete Dezember-Abschlag werden wird, hat die Verbraucherzentrale NRW einen Rechner entwickelt, der Hilfe errechnet: Hier finden Sie den Rechner für die Dezember-Entlastung bei Heizkosten von der Verbraucherzentrale NRW.
Um den Rechner schnell und einfach nutzen zu können, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre letzte Jahresabrechnung für Heizkosten bereithalten und den aktuellen Bruttopreis je Kilowattstunde für Dezember 2022 kennen. Der Rechner der Verbraucherzentrale NRW ist kostenlos. (mit fho)

