Neben der nordrhein-westfälischen Vereinigung haben offenbar auch weitere KVen und zahlreiche Krankenkassen Versichertengelder verzockt – welche Rolle spielen Aufsichtsbehörden?
ImmobiliendealsKV Westfalen-Lippe soll Millionen mit riskanten Investments verloren haben

Das Hauptgebäude der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) in Dortmund
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Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe soll Millionen Euro durch dubiose Immobiliendeals verzockt haben. Bundesweit stehen weitere Krankenkassen und KVen in Verdacht, Versichertengelder verloren zu haben. Brisant dabei: Das Gesetz untersagt spekulative Anlagen mit Versichertengeldern eigentlich rigoros.
Konkret verlangt das Sozialgesetzbuch (SGB), die Mittel der Versicherungsträger seien „so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist.“ Heißt: Der Erhalt der Gelder ist das Ziel, nicht das Erzielen hoher Erträge. So die Theorie.
Kassenärztliche Vereinigung aus Nordrhein-Westfalen ist kein Einzelfall
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ist in der Praxis aber offenbar einiges schiefgelaufen. Sie soll einen Batzen Geld in Immobilienprojekte investiert haben – eigenen Angaben zufolge 270 Millionen Euro, davon dürfte einiges verloren sein – und ist damit mutmaßlich kein Einzelfall. Dies geht aus Dokumenten hervor, die dieser Redaktion exklusiv vorliegen.
Es ist eine Geschichte von der Suche nach Verantwortlichkeiten, von gegenseitigen Schuldzuweisungen und von Summen, die sich „zwischenzeitlich in Luft aufgelöst“ haben sollen. Medienberichten zufolge waren 28 Krankenkassen und KVen mit Mitgliedsbeiträgen in die Verius-Fonds investiert. Nicht nur der finanzielle Schaden für die Mitglieder und Versicherten scheint immens – der Fall dürfte das Vertrauen in die Akteure des Gesundheitssystems und die zuständigen politischen Institutionen untergraben.
Unsere Recherche lenkt den Blick auf den wohl einzigen nordrhein-westfälischen Fall:
KVen und Krankenkassen sind verpflichtet, Finanzanlagen vor Verlusten zu schützen
Mit fast 17.000 Mitgliedern – darunter niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten – ist die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eine der größten KVen in Deutschland und die größte in NRW. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht ihre Aufgabe unter anderem darin, die Abrechnung ihrer Mitglieder mit den Kassen abzuwickeln. Sie finanziert sich durch Anteile in Höhe von 3,5 Prozent an den Honoraren der Ärztinnen und Therapeuten. So verfügt sie über rund 240 Millionen Euro jährlich.
Nicht alles davon wird direkt ausgegeben. Haushaltsüberschüsse dürfen am Finanzmarkt angelegt werden – nach benannten Regeln, die das SGB vorgibt. Zur Erinnerung: Ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement muss sichergestellt werden.

In Zeiten niedriger Zinsen sind Anleger auf den Immobilienmarkt ausgewichen, was sie teilweise in finanzielle Schieflage brachte. Denn einigen Projektentwicklern gelang es nicht, die Gebäude fertigzustellen und Erlöse zu generieren.
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Doch hat sich die KVWL mit ihrem Geld an Büro- und Gewerbeimmobilien durch Schuldscheindarlehen beteiligt, das geht aus einer eigenen Bekanntmachung von Februar 2024 hervor. Der Anwalt der Westfalen, André Große Vorholt, bestätigte der Redaktion die Vorwürfe. Weil die Nachfrage nach Büroimmobilien eingebrochen sei, sei die KVWL vor etwa drei Jahren mit ihren Finanzanlagen in Schieflage geraten.
KVWL rechnet mit erheblichen Schäden: Dreistelliger Millionenbetrag soll abgeschrieben worden sein
Große Vorholt wurde daraufhin mit seiner Kanzlei zur internen Begutachtung der Geschäfte engagiert. 1,2 Terabyte Daten seien ausgewertet worden. Er schreibt: „Wir sind davon überzeugt, dass eine erhebliche Zahl der getätigten Finanzanlagen der KVWL nach den Bestimmungen des SGB nicht investierbar war.“ Es müsse mit erheblichen Schäden gerechnet werden. Das Risiko sei durch nicht ausreichende Streuung der Beteiligungen entstanden. Außerdem sei versäumt worden, die angebotenen Finanzprodukte detailliert zu prüfen und externe Gutachter zu beauftragen. Ein dreistelliger Millionenbetrag soll bis heute abgeschrieben worden sein.
Klar ist laut eigenen Eingeständnissen also, dass die KVWL in Schuldscheindarlehen investiert hat, dass die KVWL davon ausgeht, die gesetzlichen Regeln verletzt zu haben und dass die KVWL millionenschwere Verluste erlitten hat. Die Einschätzung teilt auch das Gesundheitsministerium (MAGS) als zuständige Aufsicht. Von der KVWL sei die Behörde etwa zwei Monate nach der Erkenntnis über die notleidenden Anlagen informiert worden. Selbst ist sie demnach nicht auf den Vorfall gestoßen.
Welche Rolle spielt das Gesundheitsministerium als zuständige Aufsicht?
Und auch Versäumnisse bei der Überwachung der Kassenärztlichen Vereinigung will das MAGS nicht einräumen. Stattdessen weist das Ministerium auf die Unabhängigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kontrollfunktion der Vertreterversammlung hin. Die KVWL habe über Investitionen selbstverantwortlich zu entscheiden. „Die getätigten Kapitalanlagen waren weder anzeige- noch genehmigungspflichtig“, schreibt das MAGS. Vermögensanlagen würden dem Gesetz zufolge keiner regelhaften Kontrolle durch die Aufsicht unterliegen.
Wenn Unregelmäßigkeiten oder Rechtsverletzungen auftreten, wirke die Aufsicht zunächst beratend. Das Gesetz sehe nur für einzelne Bereiche Handlungs- und Überprüfungspflichten vor. Außerdem werde das Ministerium anlassbezogen tätig, etwa, wenn es durch Hinweise auf rechtswidriges Verhalten stößt – folglich, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Aus Sicht des MAGS sind die Regelungen zum Schutz vor riskanten Immobiliendeals ausreichend. „Es obliegt den Institutionen, Strukturen zu schaffen, die gewährleisten, dass die gesetzgeberischen Vorgaben eingehalten werden.“
Zudem schreibt die Aufsicht: „Die Versorgung der Versicherten und die Vergütung der Kassenärzte und Psychotherapeuten in Westfalen-Lippe waren zu keinem Zeitpunkt gefährdet.“ An den mutmaßlichen Millionenverlusten mit Mitgliedsbeiträgen ändert diese Aussage nichts.
Für Köln zuständige KV Nordrhein distanziert sich von Immobilendeals
Andere Institutionen scheinen die Risiken der verschachtelten Immobiliengeschäfte erkannt zu haben und distanzieren sich von derartigen Deals. Auf Anfrage dieser Redaktion schreibt die KV Nordrhein, die zweite Kassenärztliche Vereinigung des Landes und auch für Köln zuständig, sie verfolge „eine jederzeit konservative Anlagestrategie, bei der Sicherheit stets Vorrang vor Rendite hat. Diese schließt Aktivitäten im ungesicherten Immobilienbereich oder sonstige vergleichbare Finanzinstrumente definitiv aus.“ Die Geschäfte würden durch eine Wirtschaftsprüfung und eine Innenrevision geprüft. „Insofern stellt sich für uns auch nicht die Frage, unsere Anlagestrategie mit Blick auf die Geschehnisse in anderen Regionen nun anzupassen oder zu verändern.“
Wie konnte es dann aber bei der KVWL überhaupt so weit kommen?
Die ostwestfalen-lippische Vereinigung sieht die Schuld bei ihrem damaligen „für diese Anlagen zuständigen Vorstandsmitglied“. Vor dem Dortmunder Landgericht verklagt sie den ehemaligen Finanzvorstand aktuell auf rund acht Millionen Euro Schadensersatz. Schon als der Fall öffentlich bekannt wurde, hatte die Vereinigung den Manager den Angaben zufolge von seinen Aufgaben entbunden. Anlagerichtlinien seien nicht eingehalten worden, schreibt der Anwalt vage. Weitere Fragen zum Prozess und den Hintergründen beantwortet die KVWL auf Anfrage nicht.
Klagen gegen ehemaligen Finanzvorstand und Wirtschaftsprüfer
Beim Dortmunder Landgericht erfährt man mehr Details: Die KVWL verklage ihn, weil er Anlagegeschäfte „unter Missachtung gesetzlicher Vorgaben, des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, ohne die erforderlichen Informationen sowie unter Verstoß gegen Vorgaben der Anlagerichtlinie getätigt“ haben soll, heißt es. Außerdem begehre die KVWL die Feststellung, dass der Beklagte zum Ersatz weiterer Schäden in Höhe von insgesamt 140 Millionen Euro verpflichtet sei.
Auf Anfrage dieser Redaktion äußert sich der Anwalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds nicht zu den Vorwürfen. Bekannt ist aber, dass der ehemalige Finanzvorstand seinerseits die KVWL auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von 780.000 Euro verklagt.
Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie eine einzelne Vorstandsperson einen derartigen Schaden allein verantworten soll, oder ob nicht eher ganze Strukturen unzulänglich waren. Der KVWL-Anwalt verweist auf ein weiteres Verfahren, das läuft. Die Kassenärztliche Vereinigung habe sich nicht nur von seinem Vorstandsmitglied, sondern auch von den damals zuständigen Wirtschaftsprüfern getrennt und ebenfalls Klage gegen das Unternehmen vor dem Landgericht Düsseldorf erhoben. Ein Pressesprecher bestätigte das Verfahren gegen die Prüfungsgesellschaft, weitere Angaben machte er nicht.
Andere Körperschaften sehen Schuld bei Bank und Vermögensverwalter: „vorsätzliche Täuschung“
Neben der externen Prüfung haben die Westfalen ihrem Anwalt zufolge eine Neustrukturierung vorgenommen und Neuregelungen eingeführt, sodass „eine Wiederholung entsprechender Anlagefehler wirksam ausgeschlossen“ werde.
Dass die Vereinigung öffentlich interne Pflichtverletzungen eingesteht und die Vorwürfe an einen verantwortlichen Vorstand adressiert, ist in der Gesamtbetrachtung aller Fälle selten. Andere Körperschaften wollen sich das Geld auf anderem Weg wiederholen.
Die KKH, die Pronova BKK, die BKK Gildemeister Seidensticker und die Kassenärztlichen Vereinigungen Hessen sowie Baden-Württemberg haben Klage unter anderem gegen die Privatbank Hauck und Aufhäuser und einen Schweizer Vermögensverwalter beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Es geht jeweils um Schadensersatzforderungen in Höhe von sechs bis 44 Millionen Euro pro Fall. Die Schriften liegen dieser Redaktion vor. Dort argumentiert der Anwalt, die Anleger seien in persönlichen Treffen und Telefongesprächen vorsätzlich über das Risiko getäuscht worden. Die Verantwortlichen bei den Krankenkassen und KVen seien davon ausgegangen, es handele sich um sichere Anleihen und nicht um komplexe Verbriefungsstrukturen in risikoreichen Fonds.
Die Privatbank Hauck und Aufhäuser weist den Vorwurf der Täuschung zurück. Als professionelle Anlegerinnen seien die Körperschaften eigenverantwortlich für die Prüfung und die Risikobewertung im Sinne des SGB und auf Grundlage vorliegender Werbeprospekte verantwortlich. Es scheine, als wollen die Klägerinnen die Verluste kompensieren und „von Versäumnissen der zuständigen Vorstandsmitglieder ablenken“, schreiben die Anwälte in einem uns vorliegenden Dokument.
Vor dem Hintergrund dieser Verteidigung scheint der Fall der nordrhein-westfälischen KVWL eine besondere Bedeutung zu haben. Denn ob bewusst getäuscht, leichtfertig verspekuliert oder in Unwissen eine falsche Entscheidung getroffen – das Verfahren gegen den ehemaligen Finanzvorstand in Westfalen-Lippe könnte für weitere Fälle richtungsweisend werden.
