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Gericht hat entschiedenMehrkosten für behindertengerechtes Haus sind steuerlich abziehbar

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Zusätzliche Kosten, die durch einen barrierefreien Neubau entstanden sind, können steuerlich abgesetzt werden. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen jetzt entschieden.

Mehrkosten für den behindertengerechten Neubau eines Hauses sind steuerlich abziehbar. Muss das Grundstück beispielsweise größer sein, um einen ebenerdigen, barrierearmen Neubau zu errichten, kann das als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Das entschied das Finanzgericht Niedersachsen (Az.: 14 K 399/11), wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mitteilt.

Das Finanzamt wollte Kosten nicht anerkennen

Im verhandelten Fall ging es um den neu gebauten Bungalow eines Ehepaares. Das Gebäude war wegen der schweren Erkrankung der Frau behindertengerecht gestaltet worden. In ihrer Steuererklärung machten die Eheleute zusätzliche Kosten für den Kauf eines größeren Grundstücks von etwa 14 000 Euro geltend. Der Mehraufwand sei nur wegen der behindertengerechten Gestaltung entstanden. Das Finanzamt wollte die Kosten aber nicht anerkennen.

Das Gericht bestätigt Sicht des Paares

Das Finanzgericht bestätigte allerdings die Sicht des Ehepaares. Die mit der schwerwiegenden Behinderung der Klägerin verbundene Gestaltung des Wohnumfelds umfasse auch die Anschaffung des größeren Grundstücks. Die Klägerin sei krankheitsbedingt auf die pflegerische Unterstützung anderer angewiesen. Hierdurch ergebe sich ein größerer Grundflächenbedarf, etwa im Sanitärbereich. (dpa/tmn)