Die Opec als staatliches Kartell unterliegt nicht dem Kartellverbot, weil sie sich als Staatenverbund der nationalen Gerichtsbarkeit entzieht. Unter bestimmten Bedingungen sind auch in Deutschland Kartelle erlaubt.
PreisabsprachenNicht jedes Kartell ist illegal – und ein Kölsch-Kartell gab es nie

Das Bundeskartellamt achtet darauf, dass Firmen keine unerlaubten Absprachen treffen.
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In Deutschland gilt wie in den meisten Ländern der Erde ein Kartellverbot. Unter Kartell versteht man den Zusammenschluss von mindestens zwei wirtschaftlichen Akteuren, in der Regel Unternehmen. Ein Kartell ist grundsätzlich eine Zweckgemeinschaft. Die Mitglieder eines Kartells sind grundsätzlich Konkurrenten. Die beteiligten Firmen oder Akteure nehmen Absprachen vor und stimmen sich ab, etwa bei Preis, Marktgebiet oder Menge. Durch ihre Zusammenarbeit wollen sie ihre Marktposition gegenüber anderen Unternehmen außerhalb des Kartells stärken. Ihre Selbstständigkeit geben die Mitglieder eines Kartells teilweise auf, indem sie sich zu einem gemeinsamen wirtschaftlichen Handeln verpflichten.
Ein Kartell kann durch die gemeinsamen Absprachen schnell eine Monopolstellung auf dem Markt erreichen und den Wettbewerb verzerren. Daher stehen Kartelle – sofern sie nicht grundsätzlich verboten sind – unter strenger Beobachtung. Deckt das Kartellamt illegale Absprachen auf, die gegen das deutsche Kartellgesetz – das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – verstoßen, können hohe Strafen verhängt werden.
Opec ist als Kartell nicht verbietbar
Die Opec, in Langform „Organisation erdölexportierender Länder“, ist ein Kartell, aber nicht verboten. Oder besser gesagt: verbietbar. Sie gilt als „legales“ Kartell, weil sie kein Zusammenschluss privater Unternehmen ist, sondern eine Vereinigung souveräner Staaten. Diese Struktur entzieht sich der nationalen Kartellgerichtsbarkeit einzelner Länder, da das Völkerrecht den Staaten das Recht zuspricht, über ihre eigenen natürlichen Ressourcen zu verfügen und sich in Organisationen zusammenzuschließen.
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Kartellgesetze (wie in den USA oder der EU) richten sich gegen private Unternehmen, die Wettbewerb beschränken. Die Opec-Mitglieder sind jedoch Regierungen, die gemeinsam ihre Ölfördermengen koordinieren. Da die Opec als zwischenstaatliche Organisation agiert, können US-amerikanische oder europäische Wettbewerbsbehörden sie nicht einfach verbieten oder strafrechtlich verfolgen, selbst wenn sie als Kartell agiert.
Kaffeekartell: Krüger aus Bergisch Gladbach war dabei
Bierkartell, Mineralölkartell, Wurstkartell: Den Bürgern begegnen in den Medien immer wieder diverse Kartellbegriffe, vor allem dann, wenn ein Verstoß gegen das Kartellgesetz aufgedeckt wurde. Immer wieder sorgen spektakuläre Kartelle deutscher Unternehmen für Schlagzeilen. Gegen das Kaffeekartell verhängte das Bundeskartellamt etwa im Jahr 2011 Geldbußen von rund neun Millionen Euro. Das Kartell bestand den Ermittlungen zufolge im Kern aus Kraft Foods sowie Krüger aus Bergisch Gladbach. Krüger ist der größte Hersteller von Instantkaffee in Deutschland, vertreibt die Produkte unter eigenem Namen oder produziert Marken für Handelsketten.
Das Kartellamt belegte im Januar 2014 mehrere namhafte Bierbrauer mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 106,5 Millionen Euro – darunter Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner.
Kölsch-Brauereien gewannen in letzter Instanz
Die Kölsch-Brauereien hingegen haben 2023 nach 15 Jahren Prozessdauer in letzter Instanz gegen das Bundeskartellamt gewonnen. Sie mussten kein Bußgeld zahlen, weil es das vom Amt unterstellte Kartell wohl gar nicht gab. Die Vorwürfe gegen die Kult-Brauereien reichten weit zurück. Die Preisabsprachen, so der ursprüngliche Vorwurf, sollten schon bei einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbands NRW im September 2007 getroffen worden sein.
Selten hören Verbraucher den Begriff „Kartell“ in einem positiven Zusammenhang. Doch nicht jedes Kartell ist schlecht und illegal. Je nachdem, für welche Zwecke sich ein Kartell bildet, lassen sich unterschiedliche Arten von Kartellen unterscheiden. Ein Kartell ist dann legal, wenn es dazu dient, einheitliche Normen und Typen festzulegen und dies offen und transparent erfolgt. Bekannt ist etwa ein Bierflaschenkartell aus den 1960er Jahren, dass sich auf einheitliche Gebinde zur besseren Umsetzung der Mehrwegflaschen gründete.
Kleinen und mittleren Unternehmen erlaubt das Bundeskartellamt häufiger, sich zusammenzuschließen, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber großen Unternehmen halten beziehungsweise verbessern können. Der 1904 gegündete „Deutsche Stahlwerksverband“ mit Sitz im Düsseldorfer Stahlhof (heute Verwaltungsgericht) war etwa ein Syndikatskartell, dass ganz im Sinne des Deutschen Reichs die deutsche Stahlindustrie vor ausländischer Konkurrenz schützen sollte, und teils wiederum Mitglied internationaler, größerer Kartelle war. Mit dem Zweiten Weltkrieg war damit aber Schluss. Seit der Reform des GWB 2005 sind die meisten „Erlaubnis-Kartelle“ aber nicht mehr genehmigungsfähig.
