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Kinderbetreuung, DienstwagenSieben steuerfreie Alternativen zur Gehaltserhöhung

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Homeoffice dpa neu

Arbeitnehmerinnen dürfen Notebooks vom Arbeitgeber auch außerhalb der Arbeitszeit steuerfrei benutzen.

Köln – Wer derzeit versucht, mehr Gehalt einzufordern, um die gestiegenen Haushaltskosten auszugleichen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit enttäuscht.

Wir haben eine Liste aus sieben beliebten Alternativen zur Gehaltserhöhung und steuerfreien Extras zusammengestellt, die sich für beide Seiten lohnen können.

Kindergarten- und Kitazuschüsse

Solange Kinder noch nicht schulpflichtig sind, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kosten für die Kinderbetreuung einfordern, ohne dass Steuer- und Sozialabgaben anfallen. Das gilt für Einrichtungen, die für die Betreuung und Unterbringung von Kindern geeignet sind wie Kindertagesstätten oder Kinderkrippen. Die Unterbringung muss auch Unterkunft und Verpflegung beinhalten, weshalb Babysitter nur bedingt den Kriterien für ein lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss erfüllt. Wie groß der Betrag ist, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber frei gestalten.

ÖPNV-Ticket und BahnCard

Jobtickets für die Nutzung des Personennahverkehrs sind auch bei beliebig häufiger privater Nutzung außerhalb der Arbeitszeiten steuerfrei. Das gilt jedoch nicht für eine BahnCard, die vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Diese darf lediglich für berufliche Zwecke genutzt werden. Bei privater Nutzung einer BahnCard muss der Betrag, der dadurch eingespart wird, versteuert werden.

E-Auto, E-Bike oder Rad

Die geschäftliche Nutzung eines Firmenwagens mit einem CO2-Ausstoß von null Prozent ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerfrei. Auch E-Bikes oder Fahrräder können vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden und fallen unter dieselbe Regelung.

Fahrkostenzuschuss und Dienstwagen

Die Nutzung eines Dienstwagens für rein berufliche Nutzung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei der Nutzung von privaten Fahrzeugen können Unternehmen ihren Arbeitnehmern für die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – in den meisten Fällen eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers – 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag zurückerstatten. Dabei wird immer die einfache und kürzeste Strecke berücksichtigt.

Arbeitsgeräte

Anders als bei Dienstwagen, dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Notebooks, Tablets oder Smartphones auch außerhalb der Arbeitszeit steuerfrei benutzen. Der Arbeitgeber regelt bei Rückgabe des Geräts dann Gewährleistungsansprüche wie Reparatur oder Umtausch.

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Weiterbildung und Coachings

Laut der Agentur für Arbeit lohnt sich die Weiterbildung der Beschäftigten auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Um die Förderungsleistungen und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zu erhalten, muss die betroffene berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfassen und der Träger der Weiterbildung muss für die jeweilige Förderung zugelassen sein. Weiterhin muss die Schulung direkt mit dem Tätigkeitsfeld von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tun haben. In vielen Fällen können Weiterbildungen auch steuer- und sozialabgabenfrei angeboten werden.

Urlaubstage und Freizeit

Ein indirekter Weg, sein Gehalt zu erhöhen, ist seine Arbeitszeit zu reduzieren. Die 4-Tage-Woche oder das Arbeiten in Teilzeit werden immer attraktiver und bei gleichbleibendem Gehalt können auch Verhandlungen über eine höhere Anzahl an Urlaubstagen ein Weg sein, sein Gehalt in Relation zur Arbeitszeit zu erhöhen.

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