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Sparkassen und BankenUrteil stellt Gebührenerhöhung in Frage

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Zentrale der Sparkasse Köln-Bonn

Köln – In den vergangenen Wochen waren zahlreiche Banken und Sparkassen in die Schlagzeilen geraten. Sehr viele erhöhten binnen kurzer Zeit ihre Gebühren, teils drastisch. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gesprochen, das die Art der Gebührenerhöhung in Frage stellt. Für Verbraucher kann das bedeuten, dass sie nicht nur keine Gebührenerhöhung zahlen müssen, sondern möglicherweise auch Geld aus Erhöhungen der Vorjahre zurückerstattet bekommen, sagen Experten und Verbraucherschützer.

Die Kernaussage könnte aus einer Jura-Musterklausur im ersten Semester stammen. Denn „Schweigen ist keine Zustimmung“, so könnte man den Kern des jüngsten BGH-Urteils zusammenfassen. Denn die Banken haben ihre Gebührenerhöhungen größtenteils auf demselben Weg versucht durchzusetzen. Sie änderten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und setzten die Kunden davon schriftlich und mit Vorlauf von einigen Wochen in Kenntnis. Wenn also ein Kunde dieser Änderung nicht ausdrücklich und in der Regel schriftlich widerspricht, gilt die höhere Gebühr als vertraglich zwischen Bank und Kunde geregelt. Und genau dieses seit Jahren übliche Vorgehen halten die Richter für nicht ausreichend.

BGH: Kunde muss neuen Gebühren explizit zustimmen

Sie entschieden: Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank sind unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung wirksam werden (Az.: XI ZR 26/20). Ein Kunde muss also bei einer Gebührenerhöhung aktiv Ja sagen. Treten Änderungen der Geschäftsbedingungen aber auch bei Schweigen in Kraft, wird er unangemessen benachteiligt. Zwar ging es in dem Urteil um Gebührenänderungen der Postbank, doch auch andere Banken haben rasch reagiert.

Viele Banken legen Gebührenerhöhung auf Eis

So hat die Online-Tochter der Commerzbank, die Comdirect-Bank, ihr Vorhaben, ab diesem Monat eine Kontoführungsgebühr zu erheben, auf Eis gelegt. Man wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und im Anschluss eine Bewertung vornehmen, erklärte das Institut. Eigentlich wollte die Comdirect das Girokonto nur noch dann kostenlos anbieten, wenn Kunden es aktiv nutzen. Heißt: Monatlicher Geldeingang von 700 Euro, drei Zahlungen via Apple Pay beziehungsweise Google Pay oder mindestens eine Wertpapiertransaktion. Ansonsten sollte es pro Monat 4,90 Euro kosten. Auch die Commerzbank will ab 1. Juli das bislang kostenfreie „Vorteilskonto" einstellen und stattdessen für das in „Pluskonto" umbenannte Girokonto eine monatliche Gebühr in Höhe von 4,90 Euro erheben. Die Entscheidung gelte, so die Bank, wenn die Kunden ihr nicht explizit widersprächen. Offiziell hält das Geldhaus an seinem Vorhaben fest, doch will es die schriftliche Urteilsbegründung des BGH abwarten und dann entscheiden, wie es weiter geht.

Sparkasse Köln-Bonn will Urteilsbegründung abwarten

Ähnlich äußerte sich die Sparkasse Köln-Bonn. Das öffentlich-rechtliche Institut hatte vor knapp zwei Wochen angekündigt, seine Gebühren für Girokonten zu erhöhen. Demnach wird das Konto, bei dem alle Posten wie Buchungen oder Auszahlungen separat bezahlt werden müssen, bald statt 2,95 Euro fünf Euro im Monat kosten. Der Preis für das am meisten verbreitete Pauschalkonto steigt von 7,95 Euro je Monat auf neun Euro. Darin sind alle Buchungen enthalten. Das Direktkonto für einen Euro wird gestrichen. Kunden die eines haben, erhalten einen Übergangs-Rabatt. „Das angesprochene BGH-Urteil bezieht sich auf eine rechtliche Einzelfrage im Zusammenhang mit AGB-Anpassungen von Kreditinstituten. Eine eingehende Bewertung der Entscheidung ist erst bei Vorliegen der Urteilsbegründung möglich; wir teilen hier die Einschätzung der Deutschen Kreditwirtschaft“, sagte ein Sprecher der Sparkasse Köln-Bonn auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Dies betreffe auch die Frage des weiteren Verfahrens. Eine Gebührenerhöhung bei der Sparkasse ist damit aber nicht vom Tisch: „Die grundsätzliche Notwendigkeit, unsere Girokontomodelle neu auszurichten und leistungs- sowie marktgerecht zu bepreisen, bleibt von der Gerichtsentscheidung unberührt“, so der Sprecher.

Banken und Sparkassen mit Einnahmeproblem

Das verwundert wenig, sind die Banken doch aufgrund stark gesunkener Einnahmen wegen niedriger Zinsen auf andere Ertragsquellen angewiesen. Außerdem belastet der laufende Rückbau des Filialnetzes, das von Kunden immer weniger genutzt wird, das Geschäft.

Die Folge des BGH-Urteils für Bankkunden: „Die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre sind schlicht unwirksam“, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale der DPA. „Kunden können dieses Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückfordern.“

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Verbraucherschützer gehen davon aus, dass auch Gebührenerhöhungen bis zurück ins Jahr 2018 von Kunden zurückgefordert werden können. Etwaige Erhöhungen davor sind aber in jedem Fall verjährt. Dazu äußerten sich die befragten Banken bislang nicht und verwiesen ebenfalls auf die Urteilsbegründung. Hinter den Kulissen prüfen die Bankjuristen den Fall.

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