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Stromkunden müssen zahlenElf neue Gaskraftwerke sollen in Deutschland entstehen

Bei wenig Wind und Sonne sollen neue Gaskraftwerke die Stromversorgung sichern. Auch Nordrhein-Westfalen erhält mehrere Anlagen. Doch wer bezahlt dafür?

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betont die Bedeutung der geplanten neuen Gaskraftwerke in Deutschland.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betont die Bedeutung der geplanten neuen Gaskraftwerke in Deutschland. (Archivbild)

Neue Gaskraftwerke sollen künftig die Stromversorgung in Deutschland absichern, wenn Windräder und Solaranlagen nicht genügend Energie liefern. In einer ersten Ausschreibungsrunde hat die Bundesnetzagentur jetzt elf Kraftwerksprojekten einen Zuschlag erteilt. Drei davon sollen in Nordrhein-Westfalen entstehen. Die neuen Anlagen sollen spätestens 2031 einsatzbereit sein. Doch die Pläne stoßen auf Widerstand von Umweltverbänden.

Insgesamt gingen bei der Bundesnetzagentur 41 Gebote ein. Die ausgewählten Projekte verteilen sich auf Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg. Beteiligt sind die Unternehmen RWE, Leag, Gaskraftwerk Leipheim und die Stadtwerke Karlsruhe. Der Energiekonzern LEAG erhielt Zuschläge für sechs Kraftwerke.

Bei Dunkelflauten sollen neue Kraftwerke die Stromversorgung absichern

Das Prinzip: Wenn über längere Zeit wenig Wind weht und die Sonne kaum scheint, sollen die neuen Kraftwerke ausreichend Strom liefern. Sie dienen als Reserve für die erneuerbaren Energien und sollen zugleich den geplanten Kohleausstieg bis 2038 absichern.

Die elf bezuschlagten Kraftwerke haben eine Gesamtleistung von knapp 5,2 Gigawatt. Insgesamt sollen neue Anlagen mit einer Leistung von knapp 12 Gigawatt entstehen. Die Betreiber erhalten für das Bereitstellen der Kapazitäten staatliche Förderung über 15 Jahre. Diese ist notwendig, weil die Kraftwerke als Reserve vorgesehen sind und voraussichtlich nur wenige Stunden im Jahr laufen.

Umweltverbände kritisieren Umbau alter Braunkohlekraftwerke

Besonders die Pläne zur Umrüstung bestehender Braunkohlekraftwerke sorgen für Kritik. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bemängelt, dass mehrere Zuschläge an Standorte alter Braunkohlekraftwerke gingen, die zu Gaskraftwerken umgebaut werden sollen. Diese seien weniger effizient als neue Anlagen und deshalb klimaschädlicher.

Auch die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die Förderung. Der Energiekonzern LEAG könne damit die Umrüstung von sechs Braunkohlekraftwerksstandorten finanzieren. Die Umweltschützer vermuten zudem, dass die geplanten Umbauten erklären könnten, warum die Gebote in der Ausschreibung niedriger ausgefallen seien als erwartet.

Greenpeace sieht ebenfalls eine problematische Entwicklung. Die Bundesregierung „kettet unser Land weiter an fossiles Gas“, kritisierte die Umweltorganisation. Moderne und zunehmend günstigere Alternativen wie Stromspeicher seien bei der ersten Ausschreibung faktisch ausgeschlossen gewesen.

Stromkunden müssen die Kosten für die Kraftwerksreserve mittragen

Für die elf ausgewählten Projekte ergeben sich nach Angaben der Bundesnetzagentur jährliche Kosten von gut 800 Millionen Euro. Finanziert werden soll die Förderung über eine neue Umlage, die alle Stromverbraucher tragen müssen. Sie soll ab 2031 erhoben werden. Wie stark dadurch die Strompreise steigen, ist bislang offen.

Die Förderung war für die erste Ausschreibung auf höchstens 244.000 Euro je Megawatt und Jahr begrenzt. Im Wettbewerb ergab sich ein durchschnittlicher Zuschlagspreis von rund 155.300 Euro je Megawatt und Jahr.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bezeichnete die erste Ausschreibungsrunde als Erfolg. „Das ist auch für die Stromkunden wichtig, denn es senkt die Kosten für die Absicherung unserer Stromversorgung“, sagte sie. Die 41 Gebote über knapp 12 Gigawatt zeigten zudem die Investitionsbereitschaft der Unternehmen.

Ab 2045 sollen die Kraftwerke mit Wasserstoff betrieben werden

Zunächst sollen die neuen Kraftwerke mit Erdgas laufen. Spätestens 2045 ist vorgesehen, sie auf klimaneutralen Wasserstoff umzustellen. Grundlage für den Ausbau ist das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG). Die EU-Kommission hatte Anfang September die beihilferechtliche Genehmigung erteilt.

Neben der ersten Ausschreibungsrunde sind zwei weitere Verfahren geplant. Ziel ist eine gesicherte Stromversorgung, wenn erneuerbare Energien nicht ausreichend Strom liefern können. (dpa/red/sbo)