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VerbraucherDas darf die Steuererklärung kosten

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Viel Zeit bleibt nicht mehr: Am 31. Mai muss die Steuererklärung spätestens beim Finanzamt sein – es sei denn, man lässt sie vom Steuerberater anfertigen. Dann verlängert sich die Frist bis zum Ende des Jahres. Das ist praktisch und erspart einem viel Arbeit. Die Erklärung vom Profi hat allerdings auch ihren Preis. Nur welchen? Und wie setzt sich das Honorar des Steuerberaters zusammen? Das wissen viele nicht. Und damit auch nicht, ob der Berater der Wahl eher teuer oder günstig ist – und ob sich die Kosten vielleicht senken lassen. Wir haben mit Britta Schön, Finanz-Expertin beim Verbraucherportal Finanztip, gesprochen und erklären, wie die Rechnung des Steuerberaters zustande kommt.

Gesetzliche Regelung

Das Honorar regelt die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Es ist abhängig von drei Dingen: Zum einen vom Gegenstandswert, also bei der Einkommensteuererklärung von der Summe der Einkünfte. Dann von Art und Anzahl der Leistungen – also ob der Steuerberater etwa eine Einkommen- und/oder Umsatzsteuererklärung erstellt. Und schließlich davon, für wie aufwendig er den Fall erachtet. Da ist der Ermessensspielraum groß. Die EU-Kommission hat die Bundesregierung kürzlich aufgefordert, die Regelungen für Steuerberater zu rechtfertigen. Überzeugt das die Kommission nicht, könnte die Gebührenordnung kippen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite mehr über die Berechnung des Steuerberaters.

Das berechnet der Steuerberater

Einkünfte des Mandanten

Wesentlichen Einfluss auf das Honorar des Steuerberaters haben die Einkünfte des Mandanten. Also der Betrag, der am Ende des Jahres netto von seinen Einnahmen übrig bleibt. Dies ist der sogenannte Gegenstandswert. Grundsätzlich gilt: Je höher dieser ist, desto höher wird auch die Rechnung.

Denn: Die Höhe des Gegenstandswerts entscheidet darüber, wie hoch die Grundgebühr ist – nach der sich der Steuerberater bei seiner Rechnung richten muss. Für jede Leistung gibt es in der Vergütungsverordnung eine Tabelle, die jedem Gegenstandswert eine entsprechende Grundgebühr zuordnet.

Beispiel aus der Gebühren-Tabelle für das Erstellen einer Einkommensteuererklärung:

Einschätzung des Beraters

Die Grundgebühr ist allerdings immer nur ein Richtwert. Denn um das endgültige Honorar festzulegen, muss der Steuerberater die Grundgebühr noch einmal multiplizieren. Die StBVV gibt lediglich eine Spanne von zulässigen Faktoren vor – für das Erstellen einer Einkommensteuererklärung etwa alle Zahlen zwischen 0,1 und 0,6. Mit welchem dieser Werte er die Grundgebühr letztendlich multipliziert, entscheidet der Steuerberater selbst.

Die Formel also lautet: Grundgebühr x FaktorX = Honorar

Wie unterschiedlich das Ergebnis sein kann, zeigen die folgenden zwei Beispiele für das Anfertigen einer Einkommensteuererklärung bei einem Gegenstandswert von 25000 Euro und einer entsprechenden Grundgebühr von 720 Euro:

Beispiel A: 720 Euro x 0,1 = 72 Euro

Beispiel B: 720 Euro x 0,6 = 432 Euro

Welchen Faktor der Steuerberater einsetzt, ist abhängig von seinem Arbeits- und Zeitaufwand. Wer etwa mehrere Einnahmequellen hat oder Unterlagen nicht sortiert, muss mit einem höheren Faktor rechnen. In der Regel nehmen Steuerberater allerdings den Mittelwert. Beim obigen Beispiel wäre das 0,35, was einem Honorar von 252 Euro entspricht. Und: Falls der Steuerberater mehr verlangt als die Mittelgebühr, muss er dies begründen.

Lesen Sie wissenswerte Tipps auf der nächsten Seite.

Tipps

Kosten senken: Erkundigen Sie sich, nach welchem Satz der Steuerberater abrechnet – also mit welchem Wert er die Grundgebühr multipliziert. Und was Sie tun können, um ihm die Arbeit zu erleichtern und den Faktor somit zu verringern, etwa die Belege besser zu sortieren oder Dinge schon einmal selbst auszurechnen, wie zum Beispiel die Umsatzsteuer.

Alternativen: Wer die Steuererklärung selbst erledigt, spart sich das Honorar für den Steuerberater. Gerade bei Arbeitnehmern, die nur Einnahmen aus ihrem Lohn haben, kann das sinnvoll sein. Gute PC-Programme können dabei hilfreiche Tipps geben und kosten zwischen 15 Euro und 35 Euro. Freiberufler und Selbstständige hingegen sind mit einem Profi meist besser beraten. Arbeitnehmer und Rentner haben außerdem die Möglichkeit, sich an einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden. Zwar müssen sie Mitglied werden und eine Aufnahmegebühr sowie einen Jahresbeitrag zahlen. Das ist aber in der Regel günstiger als ein Steuerberater.

Informationen: Die StBVV mit allen Tabellen und zulässigen Faktoren gibt es kostenlos im Internet. Es gibt aber auch Online-Rechner, die nach Eingabe der persönlichen Eckdaten einen ersten Eindruck von den voraussichtlichen Steuerberater-Kosten liefern. Zum Beispiel von der Firma Cyberlab unter: www.steuerberatervergütung.de