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„Verfassungsrechtlich ziemlich glattes Eis“Jurist zweifelt an Dobrindts Auflagen für Vergesellschaftungen

Der Innenminister plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen. Ein Jurist sieht die Pläne kritisch und warnt sogar davor.

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Hohe Nachfrage: Wohnraum knapp. Im Berliner Wahlkampf waren Vergesellschaftungen deshalb ein großes Thema. .

Hohe Nachfrage: Wohnraum knapp. Im Berliner Wahlkampf waren Vergesellschaftungen deshalb ein großes Thema. .

Innenminister Alexander Dobrindt will es den Ländern schwer machen, Wohnungen großer Immobilienkonzerne in die öffentliche Hand zu überführen. An den Plänen des CSU-Politikers hat der Jurist Thorsten Kingreen allerdings seine Zweifel. „Das ist verfassungsrechtlich ziemlich glattes Eis“, sagte der Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht der Universität Regensburg dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Ich würde davon auch denjenigen abraten, die Vergesellschaftungen politisch ablehnen, denn sie könnten eine Entscheidung aus Karlsruhe bekommen, die ihre Position schwächen wird“, fügte er hinzu. Das Bundesverfassungsgericht könnte die Pläne also wieder einkassieren, mahnt der Jurist.

Zuvor hatte Dobrindt einen Fahrplan für ein „Investitionsschutzgesetz“ vorgelegt. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung plant, den Ländern einen Riegel vorzuschieben, wenn sie auf eigene Faust Wohnungen vergesellschaften wollen. Genau das möchte die Linkspartei in Berlin tun, die bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September stärkste Kraft wurde. Dobrindt will per Bundesgesetz nun dafür sorgen, dass Vergesellschaftungen nur dann möglich sind, wenn explizit nachgewiesen werden kann, dass es dafür eine zwingende Notwendigkeit gibt und alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Zudem muss die Entschädigung „unmittelbar in Geld“ erfolgen und darf nur zum Verkehrswert über die Bühne gehen.

Darf der Bund das überhaupt?

Kingreen sieht drei Punkte kritisch. „Wenn der Bundesgesetzgeber seine Gesetzgebungskompetenz gegenüber den Ländern wahrnimmt, muss er nachweisen, dass es sich um etwas handelt, das bundeseinheitlich geregelt werden muss. Das sehe ich nicht“, sagt er erstens. Im dazugehörigen Artikel des Grundgesetzes gehe es darum, dass gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt werden müssten. „Da habe ich schon meine ersten Zweifel.“ Bei Mieten seien die Lebensverhältnisse nicht gleichwertig, findet Kingreen. „Es ist sinnvoll, dass ein Bundesland das separat regelt, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse überhaupt erst einmal herzustellen.“

Zweitens sei die Frage, ob das nicht ein Verhinderungsgesetz sei. Zwar sei nicht davon die Rede, Vergesellschaftungen zu verbieten. „Sie werden aber faktisch unmöglich gemacht“, sagt Kingreen. Ein solch faktisches Verhinderungsgesetz habe keine Sperrwirkung, erklärt der Jurist. Heißt also: Der Bund darf nicht einfach um des Verhinderns willen den Ländern ein Gesetz vorsetzen.

Wird die SPD mitziehen?

„Drittens kann ein einfaches Gesetz nicht die Voraussetzungen der Verfassungsnorm des Artikel 15 verschärfen“, argumentiert Kingreen. In dem Artikel wird geregelt, unter welchen Bedingungen Vergesellschaftungen prinzipiell erlaubt sind. Im Grunde gehe es den Befürwortern des geplanten Gesetzes nun darum, die Verfassungsnorm „einfach kaltzustellen“, kritisiert der Jurist. „Das geht aber nur, wenn man sie mit verfassungsändernder Mehrheit abschafft.“ Er vermutet, dass die SPD da nicht mitzieht. „Sie war es nämlich 1949, die ihre Zustimmung zum Grundgesetz davon abhängig gemacht hat, dass es eine verfassungsrechtliche Möglichkeit zur Vergesellschaftung gibt.“

Der Regensburger Jurist betont allerdings, dass es bisher noch keine Gerichtsentscheidung dazu gab. „Es kann also sein, dass man den Weg erst einmal geht und abwartet, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt“, vermutet er.

Linkspartei will sich wehren

Die Berliner Linkspartei hat bereits durchscheinen lassen, dass sie sich juristisch wehren würde. „Dieses Gesetz hat aus meiner Sicht nichts mit Investitionsschutz zu tun“, sagte die Fraktionsvorsitzende Elif Eralp. „Das werden wir natürlich nicht hinnehmen.“ Ihre Partei hatte bereits im Wahlkampf damit geworben, die Wohnungen großer Immobilienkonzerne vergesellschaften zu wollen.

Eine Vergesellschaftung ist juristisch nicht dasselbe wie eine Enteignung. Bei einer Enteignung geht es darum, dass beispielsweise der Bund konkret ein Grundstück für eine Autobahn braucht. Bei einer Vergesellschaftung dagegen geht es darum, Grund und Boden und vergleichbare Güter in Gemeineigentum zu überführen.

Grünen-Politikerin übt Kritik

Die Pläne von Dobrindt stoßen auch in der Opposition auf Kritik. „Statt alle Energie auf günstiges Bauen und Mieterschutz zu setzen, macht die Bundesregierung nur Volldampf beim vermeintlichen Verbot von Vergesellschaftungen“, sagte die Grünen-Wohnungspolitikerin Hanna Steinmüller dem RND. Viele Länder hätten Regelungen, die das Recht ausländischer Investoren zum Aufkaufen und Entmieten der Häuser einschränkten, sagte sie. „Da sollte die Bundesregierung endlich tätig werden“, forderte die Grünen-Politikerin.

Zuspruch bekommt Dobrindt dagegen aus der Immobilienwirtschaft. „Es ist schon bemerkenswert: Wir leben in Zeiten, in denen vermeintlich banale Selbstverständlichkeiten offenbar umstritten sind: Eigentum ist in Deutschland sicher“, sagte der Präsident des Immobilienwirtschaftsverbandes BFW, Dirk Salewski. Die Vergesellschaftungsdebatte sei „pures Gift“ für künftige Investitionen. „Ein Investitionsschutzgesetz kann das Schlimmste verhindern“, fügte Saleswski hinzu.