VerzichtsurteilGericht weist die Klage von Schickedanz ab

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  • Quelle-Erbin muss Kosten des Rechtsstreits gegen Graf von Krockow tragen

Köln –  "Sechs Jahre und zwei Kinder" habe der Prozess gedauert, merkte der Beisitzende Richter der 21. Zivilkammer am Kölner Landgericht am Dienstag nach dem Urteil erleichtert an. Der letzte Akt in dem Verfahren dauerte dann überraschend nur fünf Minuten.

Zwei Anwälte von Madeleine Schickedanz erklärten ohne weitere Umstände den Klageverzicht ihrer Mandantin. Daraufhin beantragte ein Anwalt von Matthias Graf von Krockow die Klageabweisung. Das war die vom Vorsitzenden Richter Marcus Leckel offenbar erwartete Vorlage. Er hatte die Prozessführung erst am 1. Dezember 2017 übernommen ("in der 89. Minute", wie scherzhaft angemerkt wurde) und verkündete nun ein "Verzichtsurteil": Schickedanz räumt darin ein, dass sämtliche Ansprüche und Rechte - aus welchem Rechtsgrund auch immer - gegen den Grafen von Krockow "endgültig und unwiderruflich abgegolten und erledigt sind". Die Kosten des Rechtsstreits trägt sie selbst. Damit ist ein Schlussstrich gezogen unter ein Verfahren, in dem Schickedanz Ende 2012 ursprünglich von 14 Beklagten insgesamt 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz verlangt hatte. Die Klägerin war früher eine der reichsten Frauen Deutschlands und hatte hohe Summen in den Arcandor-Konzern - zuvor Karstadt-Quelle - gesteckt, der 2009 pleiteging.

Behauptungen zurückgenommen

Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz

Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz

Der spektakulär gestartete Zivilprozess richtete sich auch gegen Schickedanz' einstige Hausbank Sal. Oppenheim und ihren Ex-Vermögensberater Josef Esch. Diese hätten ihr Vermögen gegen ihren Willen riskant angelegt und verschleudert, argumentierten Schickedanz' Anwälte. Doch bald wurde klar, dass die Quelle-Erbin sich mit ihrer Forderung auch nicht ansatzweise würde durchsetzen können. Vor einem Jahr hatte sie sich mit 13 Beklagten auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Schickedanz nahm damit Abstand von ihren Behauptungen. Über den Inhalt des Vergleichs war Stillschweigen vereinbart worden. Nach Informationen unserer Zeitung hatte Schickedanz lediglich einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag erhalten.

Nur Graf von Krockow hatte sich damals einer entsprechenden "Erledigungserklärung" nicht angeschlossen. Daher war das Landgericht allein in diesem Punkt noch am Zug.

Sal Oppenheim gehört inzwischen stark geschrumpft zur Deutschen Bank. (mit dpa)

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