Bei dem Unfall starben zwei Arbeiter im Alter von 83 und 63 Jahren. Das hohe Alter der Getöteten hatte Fragen aufgeworfen.
Ermittlungen wegen fahrlässiger TötungStaatsanwaltschaft ermittelt nach Arbeitsunfall auf Güterbahnhof

Der Umschlagbahnhof der Deutschen Bahn am Eifeltor
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Im Fall des schweren Arbeitsunfalls auf dem Güterbahnhof Eifeltor geht die Staatsanwaltschaft dem Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung nach. Sie ermittelt gegen einen 32-Jährigen, ob ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen ist, wie Behördensprecher Sinan Sengöz bestätigte.
Der Unfall ereignete sich, als im Dezember zwei Arbeiter im Alter von 83 und 63 Jahren auf einer mobilen Hebebühne Wartungsarbeiten an einer Verladebrücke durchführten. Nach bisherigen Erkenntnissen setzte der Führer einer benachbarten Verladebrücke sein Gerät in Bewegung – offenbar ohne Kenntnis der dort laufenden Arbeiten. Die Brücke kollidierte mit der Hebebühne, die daraufhin ihre Stabilität verlor und umkippte. Beide Männer stürzten rund 20 Meter in die Tiefe; anschließend begrub die Hebebühne sie unter sich.
Männer verstarben an Polytrauma
Für den 83-Jährigen kam jede Hilfe zu spät: Trotz unverzüglich eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen starb er noch am Unfallort. Der 63-Jährige wurde mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht und notoperiert, er erlag jedoch am Abend seinen Verletzungen. Auch das Amt für Arbeitsschutz wurde eingeschaltet.
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Die Obduktion der Männer ergab, dass sie an einem Polytrauma verstorben sind – also an mehreren gleichzeitig auftretenden schweren Verletzungen in verschiedenen Körperregionen.
Das hohe Alter der Arbeiter hatte Fragen aufgeworfen. Sengöz bestätigte nun Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“, wonach die beiden Getöteten für ein Drittunternehmen tätig waren und nicht für die Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße (DUSS), die Betreiberin des Güterbahnhofs und eine Tochter der Deutschen Bahn.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll es sich bei dem 83-Jährigen um den ehemaligen Leiter des Drittunternehmens handeln.

