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DortmundMissglückter Fluchtversuch: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Lesezeit 2 Minuten
Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs (Symbolbild).

Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs (Symbolbild).

Ein 42-jähriger Türke wurde am Dortmunder Hauptbahnhof festgenommen. Gegen ihn lagen drei Haftbefehle vor, darunter auch ein Untersuchungshaftbefehl.

Am Abend des 22. Mai erkannten Beamte der Bundespolizei einen Mann am Dortmunder Hauptbahnhof wieder, der sich zuvor bewusst einer Personenkontrolle entzogen hatte. Wie sich herausstellte, wurde der 42-Jährige bereits mit drei Haftbefehlen gesucht.

Gegen 20.15 Uhr bemerkten die Einsatzkräfte während ihrer Streife am Hauptbahnhof Dortmund ein parkendes Auto mit zwei Insassen direkt vor dem Nordausgang. Als diese die Bundespolizisten und Bundespolizistinnen erkannten, fuhren sie schnell davon.

Fluchtversuch zu Fuß scheiterte

Kurze Zeit später entdeckten die Beamten und Beamtinnen das Fahrzeug zufällig wieder – diesmal direkt vor der Bundespolizeiwache. Die deutsche Fahrerin zeigte ihren Personalausweis vor. Der türkische Beifahrer nannte seine Personalien nur mündlich, da er nach eigenen Angaben keinen Ausweis dabei hatte.

Da sich diese Angaben nicht überprüfen ließen, brachten die Polizisten und Polizistinnen den 42-Jährigen zur Wache, um seine Identität festzustellen. Auf dem Weg dorthin versuchte der Mann zu flüchten – diesmal zu Fuß. Die Einsatzkräfte hielten ihn jedoch sofort auf und führten ihn gefesselt zur Dienststelle.

Drei Haftbefehle gegen den 42-Jährigen

Dort überprüften die Beamten und Beamtinnen die Fingerabdrücke des Türken und stellten seine Identität fest. Sie fanden heraus, dass gegen den polizeibekannten Mann drei Haftbefehle vorlagen, darunter ein Untersuchungshaftbefehl.

Der erste Haftbefehl stammte von der Staatsanwaltschaft Essen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, Unterschlagung in zwei Fällen und Betruges in sechs Fällen. Von einer ursprünglichen Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten muss er noch 486 Tage verbüßen.

Der zweite Haftbefehl kam von der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier muss er entweder 130 Tagessätze à 20 Euro (insgesamt 2600 Euro zuzüglich Kosten) zahlen oder eine 130-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

Der dritte Haftbefehl war ein Untersuchungshaftbefehl wegen Betruges, Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs ohne Zustimmung und Diebstahls. Die Beamten und Beamtinnen brachten den Oberhausener in das zentrale Polizeigewahrsam in Dortmund. Von dort erfolgt die Vorführung bei dem zuständigen Richter und die Überstellung in die Justizvollzugsanstalt. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.