Es geht um Militärtechnik. Drei Deutsche sollen für China spioniert haben. Sie bestreiten über ihre Anwälte die Vorwürfe. Einer sagt, er habe mit einer Lieferung gegen Ausfuhrbestimmungen verstoßen.
GeheimdiensteAuftakt im Prozess um China-Spionage gegen drei Deutsche

Weil sie für China spioniert haben sollen, müssen sich drei Deutsche vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten.
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Weil sie für China spioniert haben sollen, müssen sich drei Deutsche vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten. Das Trio soll laut der Bundesanwaltschaft Informationen über Militärtechnik an den chinesischen Geheimdienst MSS verraten haben. Die Angeklagten sollen auch drei Speziallaser beschafft und ohne Genehmigung nach China ausgeführt haben.
Angeklagt sind ein 60-jähriger Unternehmensberater aus dem hessischen Bad Homburg sowie ein Ehepaar aus dem nordrhein-westfälischen Viersen. Es betrieb in Düsseldorf eine Beraterfirma mit Büros in London und Shanghai. Anders als der 60-Jährige sind die 69-jährige Frau und ihr 73-jähriger Ehemann nach mehrmonatiger Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß. Das Ehepaar wurde vor Prozessbeginn im Gerichtssaal herzlich von dem inhaftierten Unternehmensberater begrüßt und umarmt.
Die Verteidiger des Ehepaares erklärten zum Auftakt, dass ihre Mandanten weder für den chinesischen Geheimdienst MSS spioniert noch geahnt hätten, dass der Kontaktmann ein mutmaßlicher Agent des chinesischen Geheimdienstes gewesen sein solle.
Alle Kontakte zu dem Mann seien über den 60-jährigen Mitangeklagten gelaufen, betonten die Verteidiger der Eheleute. Und das nicht etwa konspirativ, „sondern ganz offen über Mails und unverschlüsselt über soziale Netzwerke“.
Unternehmensberater bestreitet Spionagetätigkeit
Auch der Unternehmensberater aus Hessen bestritt über seinen Verteidiger jedwede Spionagetätigkeit, gab aber zu, mit der Lieferung der drei Speziallaser gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.
Oberstaatsanwältin Yasemin Tüz dagegen ist überzeugt, dass die drei Angeklagten „dem chinesischen Geheimdienst MSS über Jahre hinweg Informationen beschafft“ hätten. Dies habe technische Fähigkeiten und Kenntnisse betroffen, „die in aller Regel auch militärisch nutzbar waren. Darunter befanden sich Projekte wie ein Hybridantrieb für einen Panzer, militärisch nutzbare Drohnen und ein lasergestütztes Abwehrsystem für Flugzeuge“.
Der 60-jährige Hauptangeklagte soll als Agent für den laut Anklage hauptamtlichen Mitarbeiter des chinesischen In- und Auslandsgeheimdienstes MSS fungiert haben. In dessen Auftrag sollen er und die Eheleute die gewünschten Informationen beschafft haben.
Kooperationsabkommen mit Universität
In einem Fall schlossen die Eheleute laut Anklage mit einer deutschen Universität ein Kooperationsabkommen zum Wissenschaftstransfer. Dabei ging es zunächst um die Erstellung einer Studie für einen chinesischen Vertragspartner zum Stand der Technik von Gleitlagern, wie sie unter anderem in Schiffsmotoren eingesetzt werden. Hinter dem chinesischen Vertragspartner soll der MSS-Agent gestanden haben, von dem der Hauptangeklagte seine Aufträge erhielt.
Wie es heißt, sollen die drei Angeklagten dafür Provisionszahlungen in vier- und fünfstelliger Höhe erhalten haben. Für die drei Speziallaser, die ohne Genehmigung nach China ausgeführt wurden, sollen sie jeweils 1.000 Euro erhalten haben. Die Verteidiger kündigten an, dass sich die Angeklagten zu den Vorwürfen äußern werden.
Für den Strafprozess sind bis zum 25. Juni insgesamt 13 Verhandlungstage angesetzt. (dpa)