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KriminalitätCombat 18: Prozess gegen vier mutmaßliche Rechtsextremisten

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Für den Prozess sind keine über die üblichen hinaus gehenden Sicherheitsvorkehrungen angeordnet worden.

Für den Prozess sind keine über die üblichen hinaus gehenden Sicherheitsvorkehrungen angeordnet worden.

Vier mutmaßliche Rechtsextremisten müssen sich vor dem Dortmunder Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Sie sollen die Organisation "Combat 18" nach deren Verbot weiterbetrieben haben.

Vier mutmaßliche Rechtsextremisten müssen sich vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dortmund verantworten. Den 40 bis 49 Jahre alten Angeklagten aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen wird vorgeworfen, die im Oktober 2020 verbotene Organisation „Combat 18“ auch in den Monaten danach weiterbetrieben zu haben.

14 konspirative Treffen

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass es bis zu einer bundesweiten Razzia im April 2022 trotz des Verbots mindestens 14 konspirative Treffen der Gruppierung gegeben hat. Bei einem soll ein sogenannter Leistungsmarsch ausgerichtet worden sein. Andere Treffen dienten nach Überzeugung der Ermittler dazu, Anwärter für eine Mitgliedschaft in der Vereinigung zu gewinnen.

Darüber hinaus soll einer der Angeklagten Rechtsrock-Konzerte organisiert sowie Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug auf „Combat 18“ produzieren lassen haben. Der Name der Gruppierung bedeutet „Kampfgruppe Adolf Hitler“. Die Ziffern 1 und 8 entsprechen dem ersten und achten Buchstaben des Alphabets – also A und H.

Keine gesonderten Sicherheitsvorkehrungen

Das Dortmunder Landgericht hat für den Prozess keine über die üblichen hinaus gehenden Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Für den Prozess wurden im Vorfeld Verhandlungstage bis September terminiert. (dpa)