Angeklagt war ein Totschlag. Das Landgericht Bielefeld teilt diese Sicht und schickt den Ehemann lange ins Gefängnis. Vor der spontanen Tat soll es viele Streitereien gegeben haben.
ProzessEhefrau erwürgt: Elf Jahre Haft für 50-Jährigen

Das Landgericht Bielefeld hat im Prozess um eine erwürgte Ehefrau ein Urteil verkündet. (Archivbild)
Copyright: Friso Gentsch/dpa
Für den Totschlag an seiner Ehefrau soll ein Mann aus Rheda-Wiedenbrück für elf Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Bielefeld entschieden. Damit folgten die Richter dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des 50-Jährigen hatte sich mit sieben Jahren und neun Monaten für ein milderes Urteil ausgesprochen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es ist Revision, also eine Überprüfung, am Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich.
Der jetzt verurteilte Deutsche hatte im November 2024 seine Ehefrau erwürgt und eine Stunde später den Rettungsdienst gerufen. Er hatte im Prozess die Tat eingeräumt und ein Alkoholproblem angegeben. Mordmerkmale hatte das Gericht im Prozess wie bereits die Staatsanwaltschaft in der Anklage nicht feststellen können. „Die Tat kam an dem Tag wie ein Blitz aus heiterem Himmel“, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Meiering in der Urteilsbegründung. Wegen seines Alkoholproblems musste der 50-Jährige bei seiner Familie zuletzt Kassenbons vorlegen, um zu beweisen, dass er keine Spirituosen gekauft habe. Dadurch fühlte er sich wohl in seiner Freiheit eingeschränkt, so das Gericht.
Der 50-Jährige hatte sich im Prozess mehrmals zu der Tat geäußert und von sich wiederholenden Streitereien berichtet. Die Tochter des Paares hatte ausgesagt, dass der Vater in der Vergangenheit die Mutter bereits mehrfach gewürgt habe. In seiner vom Anwalt am ersten Prozesstag vorgelesenen Erklärung hatte der 50-Jährige die Tat bereut. Er habe nicht nur das Leben seiner Frau zerstört, sondern auch das der ganzen Familie. Das könne er nie wieder gutmachen. (dpa)