Mehr als 1 Million Euro Bargeld hatte der Zoll in dem Auto entdeckt - in einem professionellen Versteck in der Rückbank. Das sichergestellte Auto wollte der Fahrer gerne zurück - und klagte.
DrogenkriminalitätGericht: Zoll muss Schmuggel-Limousine nicht zurückgeben

Bei einer Kontrolle hatte der Zoll im Auto 1,1 Millionen Euro gefunden - in einem aufwendig eingebauten Versteck. (Symbolbild)
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Der Zoll muss eine sichergestellte Schmuggel-Limousine mit professionellen Verstecken in den Sitzen laut einer Gerichtsentscheidung nicht an seinen Besitzer zurückgeben. Der in der Schweiz wohnende Fahrer und Halter hatte die Bundesrepublik Deutschland auf Herausgabe des Autos verklagt. Seine Klage wurde aber nun vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abgewiesen. Laut Mitteilung sahen die Richter eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass er es erneut für Kurierfahrten von Drogengeld oder Drogen benutzen würde, hieß es zur Begründung.
Mit 1,1 Millionen Euro in kleinen Scheinen unterwegs
Der Zoll hatte das Fahrzeug - laut Navi war es auf der Route Zürich-Niederlande-Mailand unterwegs - im Sommer 2019 auf der Autobahn 3 kontrolliert. Dabei hatten die Beamten das professionelle Versteck in der Rücksitzbank sowie 1.144.790 Euro überwiegend in 20- und 50-Euro-Banknoten gefunden. Mit einer Fernbedienung am Schlüsselbund des Klägers habe sich das Versteck öffnen lassen.
Eine plausible Erklärung für die Herkunft des Geldes habe er nicht gehabt. Auch habe es in den Vordersitzen weitere Verstecke gegeben, die sich über die Fernbedienung öffnen ließen. An den Scheinen und am Lenkrad fanden die Beamten zusätzlich Kokain-Anhaftungen.
Zoll nicht verpflichtet Sitze auszubauen
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass das Bargeld aus Drogengeschäften stamme und das Fahrzeug für dessen Transport genutzt wurde. Die Sicherstellung sei rechtmäßig erfolgt, folgerten die Richter des Verwaltungsgerichts. Die Zollbehörden hätten zu Recht eine vom Fahrzeug ausgehende Gefahr für die Rechtsordnung angenommen.
Der Kläger hatte zudem vorgeschlagen, der Zoll könne ja die Sitze ausbauen oder den Kläger verpflichten, dies zu tun. Beides komme nicht in Betracht, urteilten die Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)