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Tat in VechtaGeständnis zum Prozessbeginn nach tödlichen Messerstichen

Lesezeit 3 Minuten
Wegen Mordes an seiner Ex-Freundin wird gegen einen 31 Jahre alten Mann vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt. (Archivfoto)

Wegen Mordes an seiner Ex-Freundin wird gegen einen 31 Jahre alten Mann vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt. (Archivfoto)

Schon einmal stand der Angeklagte wegen der Tat vor Gericht und wurde wegen Totschlags verurteilt. Aber das Urteil war fehlerhaft. Nun muss das Landgericht Osnabrück das Tötungsdelikt aufarbeiten.

Mit 98 Messerstichen wurde vor knapp zwei Jahren eine junge Frau in Vechta getötet. Der wegen Mordes angeklagte 31 Jahre alte Mann räumte vor dem Landgericht Osnabrück am ersten Verhandlungstag die Tat ein und gestand, im Juni 2023 seine Ex-Freundin getötet zu haben.

Oberstaatsanwältin Nicole Jakielski warf dem 31 Jahre alten Deutschen vor, auf sein wehrloses Opfer eingestochen zu haben, so dass die junge Frau verblutete. Die 23-Jährige habe sich von ihm trennen wollen, das habe der Angeklagte nicht ertragen. „Wenn er sie nicht haben konnte, dann durfte sie auch kein anderer haben“, führte die Anklagevertreterin aus. Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt. Nach der Tat habe er sich selbst umbringen wollen.

Zum Messer gegriffen

Der im nordrhein-westfälischen Kleve geborene Angeklagte sagte, dass er seine Ex-Freundin am Tattag zu sich eingeladen habe. Er habe schon vor ihrer Ankunft viel Alkohol getrunken, weil er vor dem Treffen nervös gewesen sei. Er habe mit ihr schlafen wollen, aber sie habe das nicht gewollt. Als sie gehen wollte, habe er ein Messer gegriffen und sie mit den Worten „Setz dich hin“ daran gehindert.

Die junge Frau aus dem ostwestfälischen Rheda-Wiedenbrück habe ihn noch darauf angesprochen, dass er sie mit einem Messer bedrohe, erzählte der Mann. Sie habe um Hilfe geschrien. Weil sie erneut schreien wollte, habe er ihr den Mund zugehalten, worauf sie ihn in den Finger gebissen habe. Danach habe er auf sie eingestochen.

Angeklagter zündete Wohnung an

Nach der Tat habe er in der Wohnung einen Grill angezündet, weil er sich mit einer Kohlenmonoxidvergiftung habe umbringen wollen. Schließlich habe er aber doch die Wohnung verlassen und die Polizei verständigt.

Er habe darauf gehofft, dass es ein harmonisches Treffen werde, sagte der 31-Jährige. Aber seine Ex-Freundin habe nicht so reagierte, wie er es erwartet hatte, sie habe „ausweichend“ geantwortet und wollte die Wohnung verlassen. Auf die Frage des Richters, warum er auf seine frühere Partnerin mit dem Messer eingestochen habe, sagte der Angeklagte: „Es war eine emotionale Überforderung“. Er habe kreuz und quer gestochen und habe wie in einem Tunnelblick nur auf ihr Gesicht geachtet. 

Wegen Depressionen in Behandlung

Er sei wegen depressiver Episoden in Behandlung gewesen, habe aber ein Medikament einige Monate vor der Tat abgesetzt, sagte der 31-Jährige. Er habe stark unter den Nebenwirkungen gelitten und nicht mehr schlafen können. 

Eigentlich habe seine Freundin die Beziehung schon ein Jahr zuvor, im Sommer 2022, beendet. „Mein Verhalten war vielleicht auch zu viel für eine junge Frau wie sie“, sagte er. Er habe mit ihr viel über Selbstmord gesprochen. Im Gegensatz zu ihm sei sie ein Familienmensch gewesen, er hingegen habe soziale Ängste gehabt. „Sie hat mich immer wieder aufgebaut“, erzählte er.

Erstes Urteil war fehlerhaft

Der Angeklagte war bereits im Januar vergangenen Jahres vom Landgericht Oldenburg wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Auf die Revisionen des Angeklagten und der Nebenklägerinnen stellte der Bundesgerichtshof fest, dass das Landgericht das Mordmerkmal der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen habe. Der Fall wurde ans Landgericht Osnabrück übergeben. (dpa)