Nach einem Fall der Afrikanischen Schweinepest nahe der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen befürchten die Behörden eine Ausbreitung von Norden her. Zäune sollen das verhindern.
Ansteckende TierseucheHessen verstärkt wegen Schweinepest Schutz an Grenze zu NRW

Die Zäune sollen in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill verlaufen. (Symbolbild)
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Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus Nordrhein-Westfalen verstärkt Hessen seine Maßnahmen an der Landesgrenze zu dem Bundesland. Wie das hessische Umweltministerium mitteilte, haben die Regierungspräsidien Kassel und Gießen Allgemeinverfügungen erlassen, die den Bau von festen Zäunen und mobilen Elektrozäunen entlang zahlreicher Straßen im Grenzgebiet zu Nordrhein-Westfalen rechtlich weiter absichern.
Die Zäune sollen demnach in Nord- und Westhessen in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill verlaufen. „Die betroffenen Strecken liegen in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze und dienen dem Ziel, eine Ausbreitung aus den Gebieten jenseits der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen möglichst zu verhindern“, teilte das Ministerium mit.
Schutzzäune sollen schnell errichtet werden
Die schnelle Errichtung von Schutzzäunen sei für eine Verhinderung der Ausbreitung von zentraler Bedeutung, hieß es. „Die Behörden setzen bei den laufenden Zaunbauarbeiten auf das Verständnis und die Unterstützung der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.“
Damit die Barrieren möglichst schnell errichtet werden können, regeln die Allgemeinverfügungen der Regierungspräsidien den Angaben zufolge, dass in einem Korridor von bis zu 500 Metern zu definierten Straßenzügen im Außenbereich mobile oder feste Schutzzäune aufgestellt und dauerhaft unterhalten werden dürfen.
Die betroffenen Bundes-, Land- und Kreisstraßen seien in den Verfügungen aufgeführt. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Nutzungsberechtigte sowie andere Personen müssten diese Maßnahmen auf diesen eng definierten Flächen zum Zweck einer effektiven Bekämpfung der Tierseuche dulden, betonte das Ministerium.
Regelungen gelten ab sofort
Aufgrund der akuten Gefahrenlage gelten die Regelungen demnach ab sofort. Die Maßnahme diene dem Schutz vor einer möglichen Ausbreitung des Virus und der Vermeidung von Tierleid sowie wirtschaftlichen Schäden für schweinehaltende Betriebe, so das Ministerium. Gleichzeitig setze das Land gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen die intensiven Maßnahmen zur Eindämmung des Seuchengeschehens fort.
„Bereits in den vergangenen vier Wochen wurden im Grenzgebiet zu Nordrhein-Westfalen Suchtrupps mit speziell ausgebildeten Hunden sowie Drohnen eingesetzt, um tote Wildschweine frühzeitig zu entdecken“, erläuterte die Behörde. Parallel sei eine mobile Dekontaminationsstelle im Landkreis Marburg-Biedenkopf eingerichtet worden.
Bislang sei es in Nordhessen zu keinem Eintrag der ASP gekommen. Weitere Schritte seien in enger Abstimmung zwischen den betroffenen Landkreisen, den Regierungspräsidien und dem Führungsstab ASP in Vorbereitung.
Virus für Menschen ungefährlich
Vor gut einem Jahr war in Hessen der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest bestätigt worden. Seither starben Tausende Schweine an dem Virus oder mussten getötet werden. Die Fälle betrafen bislang vor allem Südhessen. Im Juni war ein ASP-Fall in Nordrhein-Westfalen unweit von Hessen nachgewiesen worden.
Für Menschen und andere Tiere ist das Virus ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion jedoch fast immer tödlich. Bei einem Ausbruch in einer Schweinehaltung muss in der Regel der gesamte Bestand getötet werden. Dies kann erhebliche wirtschaftliche Schäden für betroffene Landwirte verursachen. (dpa)