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Prozess„Kleiner Waffenschein“ trotz verdächtiger Likes

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Der Prozess wird am Verwaltungsgericht Düsseldorf geführt. (Archivbild)

Der Prozess wird am Verwaltungsgericht Düsseldorf geführt. (Archivbild)

Trotz verdächtiger Facebook-Likes ist einem Düsseldorfer ein «Kleiner Waffenschein» erteilt worden. Später widerrief die Behörde die Erlaubnis – und wird damit nun wohl vor Gericht scheitern.

Trotz Sympathiebekundungen für führende Islamisten und einen verdächtigen Hilfsverein hat die Polizei einem inzwischen 33-Jährigen in Düsseldorf einen „Kleinen Waffenschein“ erteilt. Später vollzog die Behörde eine Kehrtwende – und wird damit nun wohl vor Gericht scheitern. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht zu erkennen gegeben.

Das Teilen eines Spendenaufrufs eines islamistischen Hilfsvereins, der zwar bereits als islamistischer Verdachtsfall galt, aber erst später verboten wurde, reiche nicht für den Entzug des „Kleinen Waffenscheins“. Dieser berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen. Auch das von der Polizeibehörde verhängte Waffenbesitzverbot ist wohl rechtswidrig.

Der Düsseldorfer hatte gegen den Widerruf der zunächst erteilten Erlaubnis geklagt. Die Polizei hatte sich auf das Teilen der Spendenaufrufe des inzwischen verbotenen islamistischen Hilfsvereins „Ansaar International“ berufen und daraus geschlossen, dass dem Mann die notwendige Zuverlässigkeit fehlt.

Likes für Hassprediger

Der 33-Jährige hatte zudem die Facebook-Auftritte des damaligen Vereinsvorsitzenden mit „Gefällt mir“ unterstützt. Ebenso hatte er Facebook-Beiträge bekannter deutscher Islamisten und Hassprediger mit „Gefällt mir“ markiert.

Dass Jahre zuvor gegen ihn zeitweilig wegen Betrugs, gefährlicher Körperverletzung und Vortäuschens einer Straftat ermittelt wurde, war der Behörde ebenfalls bekannt. Die Ermittlungen waren aber eingestellt worden, der Mann galt somit als nicht vorbestraft.

Erst „Ja“, dann „Nein“

Anfang 2021 hatte die Polizei als Waffenbehörde den „Kleinen Waffenschein“ ausgestellt. Zwei Jahre später hatte sie ihre Entscheidung widerrufen.

Auf die Frage der Richterin, was bei unveränderten und bekannten Fakten zum Umdenken der Waffenbehörde geführt habe, konnte deren Vertreterin in der Verhandlung nur mutmaßen: „Vielleicht ein neuer Sachbearbeiter.“

Die weitere Frage der Richterin, ob die Behörde bereit wäre, das offensichtlich rechtswidrige Waffenbesitzverbot aufzuheben, verneinte deren Vertreterin. Das Gericht will in den kommenden zwei Wochen seine Entscheidung schriftlich verkünden. (dpa)