Rolle rückwärts beim Kommunalwahlgesetz: Nach der Klatsche vor dem Verfassungsgericht muss der Landtag auf die Schnelle zurück zur vorherigen, erprobten Rechtsgrundlage.
Kleine Parteien klagtenLandtag setzt altes Kommunalwahlgesetz wieder in Kraft

Beim Kommunalwahlrecht hat das Verfassungsgericht den Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen zurück auf Los geschickt. (Symbolbild)
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Gut drei Monate vor den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag mit den Stimmen aller Regierungs- und Oppositionsfraktionen das alte Kommunalwahlrecht wieder in Kraft gesetzt. Das Parlament zieht damit Konsequenzen aus einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Das hatte vor zwei Wochen festgestellt, dass eine seit Juli 2024 geltende Novelle das Recht kleinerer Parteien auf Chancengleichheit verletzt.
Eine gesetzliche Anpassung müsse noch vor den nächsten allgemeinen Kommunalwahlen am 14. September erfolgen, um auf rechtssicherer Grundlage die Sitzberechnung durchführen zu können, stellen die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP in ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf fest. Angesichts der Kürze der Zeit sei eine Rückkehr zum etablierten, rechtssicheren und in der Praxis bekannten Verfahren angezeigt.
Gericht stellt Benachteiligung kleiner Parteien fest
Gleichzeitig wurden die notwendigen Anpassungen in der Kommunalwahlordnung vorgenommen. Zusätzliche Kosten entstünden durch die Änderungen nicht, heißt es im Gesetzentwurf.
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hatte moniert, dass Aufrundungsgewinne bei der Sitzverteilung allein den großen Parteien zugewiesen würden. Geklagt hatten die Landesverbände der Parteien Volt Deutschland, Piraten, Bündnis Sahra Wagenknecht, die Linke, Die Partei und die FDP.
AfD: „ein bisschen am Wahlrecht rumgeschraubt“
Der Richterspruch sei „total in Ordnung“ und zeige, dass das demokratische System funktioniere, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zu Vorwürfen aus der AfD, wonach CDU, SPD und Grüne zulasten der kleineren Parteien „ein bisschen am Wahlrecht rumgeschraubt“ hätten. Der Innenminister lobte zudem, dass nun das ganze Parlament parteiübergreifend das kassierte Gesetz korrigiere.
Unterschiedliche Berechnungsmodelle
Für die Berechnung der Sitzverteilung in den Gemeinde- und Stadträten gibt es auf Basis der Wahlergebnisse unterschiedliche mathematische Modelle. Die Wahlergebnisse müssen nach der Auszählung der Stimmen gerundet werden.
CDU, SPD und Grüne hatten sich bei der Gesetzesänderung im vergangenen Sommer auf das „Rock-Verfahren“ verständigt und das Sitzzuteilungsverfahren nach „Sainte-Laguë“ ersetzt. Zwischen den Experten ist unstrittig, dass es bei allen Verfahren zu Ungenauigkeiten und damit zu Ungerechtigkeiten bei der Sitzverteilung kommen kann. (dpa)