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Verhandlung in MünsterStreit vor Verfassungsgerichtshof um Kredite in der Pandemie

Lesezeit 2 Minuten
Sieben Verfassungsrichter sitzen bei der mündlichen Verhandlung am Richtertisch: in der Mitte die Präsidentin Barbara Dauner-Lieb.

Sieben Verfassungsrichter sitzen bei der mündlichen Verhandlung am Richtertisch: in der Mitte die Präsidentin Barbara Dauner-Lieb.

Den Haushalt für ein Bundesland verabschiedet das Parlament. Was passiert aber, wenn ein Ministerium Kredite besorgt, die dann nicht mehr benötigt werden? Ein Fall für die NRW-Verfassungsrichter.

Hat sich das nordrhein-westfälische Finanzministerium Ende 2022 an die Grundsätze der Haushaltsregeln gehalten? Die Opposition aus SPD und FDP sagt nein und hat zur Klärung der Frage den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen angerufen. In einer mündlichen Verhandlung in Münster tauschten die NRW-Verfassungsrichter und die Streitparteien ihre Argumente aus. Ein Urteil will der Verfassungsgerichtshof am 16. September verkünden. 

Bei dem Streit geht es um den Haushalt und das sogenannte Königsrecht des Parlaments, über das Finanzbudget zu entscheiden. Weil sich die beiden Landtagsfraktionen in ihren Rechten beschnitten sehen, haben sie ein sogenanntes Organstreitverfahren in Münster eingereicht. Konkret wirft die Opposition der Landesregierung vor, im Herbst 2022 vier Kredite in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro aufgenommen zu haben. Damit sollten über einen im Jahr 2020 vom Landtag beschlossenen Rettungsschirm die direkten und indirekten Kosten in der Corona-Pandemie finanziert werden. 

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) unterhält sich mit dem Rechtsexperten Rainer Wernsmann.

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) unterhält sich mit dem Rechtsexperten Rainer Wernsmann.

Die Gelder wurden aber nicht mehr gebraucht. Corona ebbte ab. Ende 2022, also wenige Wochen nach der Kreditaufnahme, wurde auch der NRW-Rettungsschirm beendet. FDP und SPD werfen der Regierung aus CDU und Grünen vor, die Zweckbindung der Kredite missachtet und die Finanzmittel zur Stützung des Haushalts 2023 geplant zu haben. 

Minister gesteht missliche Lage ein

Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) räumte in der Verhandlung eine schwierige Lage ein. Bereits Ende September waren in seinem Haus die nötigen Schritte eingeleitet worden, um am Kapitalmarkt tätig zu werden. Einer seiner Mitarbeiter erläuterte die schwierige Lage und den nötigen Vorlauf von rund vier Wochen. Im Spätsommer sei vor einer weiteren Coronawelle gewarnt worden. Niemand habe gewusst, was noch für Kosten für Impfstoff und Masken anfallen würde. „Das konnten wir ohne Reputationsschaden bei den Investoren so nicht mehr stoppen“, sagte der Minister. 

Die Verfassungsrichter fragten an dieser Stelle nach. Was genau bedeutet das? „Bei einer Absage hätten wir wohl in Zukunft höhere Preise bei der Geldbeschaffung zahlen müssen“, sagte der Minister. Das sei ein Dilemma gewesen. Außerdem sei die Zweckbestimmung der Gelder nicht aufgegeben worden. 

Kritik von SPD und FDP: Geld nur geparkt

SPD und FDP aber werfe dem Finanzminister vor, das Geld nur geparkt zu haben und dann für das Folgejahr verplant zu haben, was gegen die Regeln verstoße. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Barbara Dauner-Lieb, ließ in der Verhandlung erkennen, dass sie und ihre Richterkollegen bei der Bewertung der Frage viele Argumente beachten müssten. Eine Tendenz äußerte Dauner-Lieb nicht. (dpa)