Die umstrittene Bewerberin für eines der höchsten Richterämter in NRW wechselt nach Berlin. Damit ist die Justiz-Affäre um die Besetzung der Stelle aber noch nicht beendet.
Justiz-AffäreUmstrittene Bewerberin für NRW-Richteramt jetzt in Berlin

Mit der umstrittenen Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgericht NRW haben sich bereits mehrere Gerichte beschäftigt. (Symbolbild)
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Im Streit um die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW ist die ursprünglich ausgewählte Bewerberin als Abteilungsleiterin ins Bundesbildungs- und Familienministerium gewechselt. Katharina Jestaedt sei von Bundesministerin Karin Prien (CDU) mit der Aufgabe betraut worden, bestätigte eine Ministeriumssprecherin in Berlin auf Anfrage. Sie habe am Dienstag ihr Amt als Abteilungsleiterin in Berlin angetreten. Das Bundeskabinett habe sich noch nicht mit der Personalie befasst.
Ob Jestaedt ihre Bewerbung für die OVG-Präsidentenstelle nun zurückzieht, ist aber offen. Das Bewerberfeld sei nach wie vor unverändert, sagte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums auf Anfrage. Zwei weitere Kandidaten sind im Rennen. Ihr neues Amt in Berlin trat die Juristin, die bisher als Abteilungsleiterin im NRW-Innenministerium arbeitete, per Abordnung an.
U-Ausschuss arbeitet umstrittene Personalie auf
Im Düsseldorfer Landtag befasst sich ein Untersuchungsausschuss „OVG-Besetzung“ seit Monaten mit der umstrittenen Besetzung des hohen Richteramtes. Er prüft, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der OVG-Präsidentenstelle gab oder, wie es gesetzlich vorgesehen ist, die Kompetenz der Bewerber.
Jestaedt hatte im Januar vor dem U-Ausschuss erklärt, sie habe NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) weder um Bevorzugung gebeten noch habe er sie aufgefordert oder ermuntert, sich für das OVG-Präsidentenamt zu bewerben.
Mehrere Gerichte mit Besetzungsstreit beschäftigt
Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren gestoppt. Das in Münster hatte dabei scharfe Kritik geäußert und von manipulativer Verfahrensgestaltung geschrieben. Das Oberverwaltungsgericht hatte als zweite Instanz gegen die Personalentscheidung in eigener Sache keine Bedenken.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die OVG-Entscheidung dann aber teilweise aufgehoben und zurückverwiesen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sahen Anhaltspunkte für eine Vorfestlegung, denen nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Ein Bundesrichter, der in dem Bewerbungsverfahren unterlegen war, hatte zuvor schwere Vorwürfe erhoben. (dpa)