Apple hat mehrere Smartwatches als erste «CO2-neutrale» Produkte angepriesen. Das ist irreführend, befindet ein deutsches Gericht und untersagt die Werbung mit dem angeblichen Klimaschutz.
Klage der UmwelthilfeGericht stoppt Werbung für Apple Watch wegen Greenwashing

Sind Apples Armbandgeräte tatsächlich CO-2-neutral hergestellt?
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Umwelt-Schlappe für den Technologie-Konzern Apple: Das Unternehmen darf seine Smartwatches in Deutschland künftig nicht mehr als „CO2-neutral“ bewerben. Das Landgericht Frankfurt hat die Werbung als irreführend untersagt und ist mit seinem Urteil (Az.: 3-06 O 8/24) einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gefolgt. Der Verein hat Apple Greenwashing vorgeworfen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der US-Konzern könnte innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Apple darf aber ab sofort die umstrittenen Aussagen nicht wiederholen, wie eine Gerichtssprecherin erläutert. „Das Urteil gilt sofort.“ Für Verstöße hat das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro angezeigtem Fall angedroht. Das Unternehmen äußert sich zunächst nicht zu der Frage, ob es weitere Rechtsmittel einlegt.
„Kleiner Rest“ sollte kompensiert werden
Apple hat seit 2023 drei Modelle der Apple-Watch als „unser erstes Co2 neutrales Produkt“ beworben. Die große Masse der Emissionen werde bereits bei Herstellung und Transport vermieden und ein „kleiner Rest“ über naturbasierte Kompensationsprojekte ausgeglichen, heißt es in den entsprechenden Anzeigen. Der Verein Deutsche Umwelthilfe sieht in den Aussagen „dreistes Greenwashing“ und hat Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung eingelegt.
Aufforstungsflächen nur bis 2029 gepachtet
Schon bei der ersten Verhandlung im Juni hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass es einzelne von Apple aufgeführte Kompensationsprojekte für nicht langfristig genug hält. Das Unternehmen hatte eingeräumt, dass bei einem Aufforstungsprojekt in Paraguay erst 25 Prozent der Fläche langfristig gesichert sind. Laut Urteil sind 75 Prozent der Anbaufläche nur bis 2029 gepachtet. Das Gericht ist hingegen überzeugt, dass Verbraucher für die CO2-Kompensation einen Zeitraum bis 2050 erwarteten.
Die Umwelthilfe zweifelt jeglichen positiven Klimaeffekt der Pflanzungen an. „Es geht um Eukalyptus-Plantagen, die im Jahr 2029 abgeholzt werden und keine ausreichenden Folgeverträge existieren“, sagt der Anwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger. Apple müsse seine Werbung ändern. „Sie dürfen diese Uhr nicht mehr als CO2-Neutral bewerben. Verbraucher, die darauf Wert legen, dass sie klimaschonende Produkte kaufen, werden an der Stelle nicht mehr in die Irre geführt.“
Mit dem Versprechen der CO2-Neutralität habe Apple Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht, erklärt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. „Es fußt auf einem CO2-Ablasshandel mit einem untauglichen Kompensationsprojekt.“ Mit den Klimaklagen sorge die DUH dafür, dass auch milliardenschwere Konzerne wie Apple „ehrliche und nachvollziehbare Informationen“ über die tatsächlichen Umweltfolgen ihrer Produkte bereitstellen müssten.
Apple: CO2-neutrale Lieferkette bis 2030
Apple sieht sich trotz der Niederlage vom Gericht grundsätzlich im „strengen Ansatz zur CO2-Neutralität“ bestätigt. Das Unternehmen bleibe fest entschlossen, weiter Emissionen zu reduzieren — durch branchenführende Innovationen rund um saubere Energie, kohlenstoffarmes Design und mehr, wie eine Sprecherin erklärt. „Mit diesen Maßnahmen sind wir auf dem besten Weg, bis 2030 unsere gesamte Lieferkette CO2-neutral zu gestalten.“
Ab dem kommenden Jahr sind in der EU produktbezogene Klimaaussagen ohnehin verboten, sofern sie auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen außerhalb der eigentlichen Wertschöpfung beruhen. Apple hat angekündigt, ab September 2026 keine Angaben wie „CO2-neutral“ oder „klimaneutral“ mehr auf Verpackungen, in Anzeigen oder auf Produktseiten zu verwenden. In den Klimaschutzbemühungen werde man nicht nachlassen.
Sonder-Logo nicht als Gütesiegel zu verstehen
In einem Punkt bleibt die DUH-Klage erfolglos. Das in den Apple-Watch-Anzeigen genutzte und eigens entworfene Logo „Carbon Neutral“ werde von den Kunden nicht als Gütesiegel, sondern als Erkennungszeichen verstanden, befanden die Richter. (dpa)