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Randale im EuropapokalAngeklagter aus Bergisch Gladbach ficht erstes Nizza-Urteil an

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Der Angeklagte begrüßt bei der Verhandlung vergangene Woche im Gerichtssaal seinen Verteidiger Ingmar Rosentreter mit Handschlag.

Das Amtsgericht hatte den 36-jährigen Gerüstbauer und Anhänger des 1. FC Köln in der vergangenen Woche zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt – ohne Bewährung.

Vergangene Woche wurde das erste Urteil gesprochen. Der 36-jährige Gerüstbauer und Anhänger des 1. FC Köln akzeptiert dies nicht.

Der vor einer Woche in Bergisch Gladbach zu einer Gefängnisstrafe verurteilte Gewalttäter von Nizza akzeptiert das Urteil nicht. Sein Anwalt Ingmar Rosentreter sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, er habe Berufung beim Landgericht eingelegt. Das Amtsgericht hatte den 36-jährigen Gerüstbauer und Anhänger des 1. FC Köln wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensbruchs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt – ohne Bewährung.

Rosentreter dagegen hält eine Bewährungsstrafe für angemessen. Das hatte er in der Verhandlung bereits in seinem Plädoyer deutlich gemacht. Sein Mandant wolle unter anderem ab sofort freiwillig Spiele des 1. FC Köln meiden und den Kontakt zu einem Bewährungshelfer aufnehmen. „Es ist ihm ernst“, hatte Rosentreter betont.

Nizza-Urteil: Zweimal mit der Faust geschlagen, einmal zugetreten

Der 36-jährige Familienvater hatte im Prozess eingeräumt, bei den Krawallen vor Anpfiff des Europapokalspiels des 1. FC Köln bei OGC Nizza im September vorigen Jahres einen französischen Fan zweimal mit der Faust geschlagen und einmal getreten zu haben. Das ist auch auf Videobildern zu erkennen. Vor allem angesichts umherfliegender Absperrpoller, Pyrotechnik und Messerangriffen sei die Tat des 36-Jährige „relativ milde“, hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht anerkannt.

Aber weil der Mann sieben Vorstrafen im Bereich Fußballgewalt angesammelt hatte und sich zudem nach Ansicht des Gerichts nicht glaubhaft von der Szene distanziert hat, kam für die Richterin nur eine Haftstrafe ohne Bewährung infrage. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar noch drei Monate mehr gefordert. Nun muss das Landgericht in einem neuen Prozess über den Fall entscheiden.

Unterdessen wird am Dienstag (31. Januar) vor dem Amtsgericht in Köln zwei weiteren Männern der Prozess gemacht, die mutmaßlich an den Ausschreitungen in Nizza beteiligt waren. Einer der beiden sitzt deswegen seit einer Polizeirazzia im Oktober in Untersuchungshaft.

Darüber hinaus sollen sich die beiden Angeklagten vor einem Jahr als Spieler an einer Prügelei bei einem Amateurfußballspiel in Köln beteiligt haben – auch diese Vorwürfe sollen am Dienstag mitverhandelt werden. Prozessbeteiligte rechnen nicht damit, dass das Verfahren am ersten Tag beendet wird. Für die kommende Woche ist bereits ein zweiter Verhandlungstermin vorgesehen.

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