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Automatisches BußgeldKVB schränkt Nutzung von Leihrädern am 11.11. ein

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Leihfahrräder der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) stehen vor dem Kölner Dom. (Archivfoto)

Leihfahrräder der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) stehen vor dem Kölner Dom. (Archivfoto)

Bestimmte Zonen sind für Ausleihe und Rückgabe gesperrt, dazu gehören  die Altstadt, die Zülpicher Straße oder das Severinsviertel.

Zum Sessionsbeginn am 11.11. schränkt die KVB das Nutzungsgebiet ihres Leihrades ein. Um dem hohen Besucheraufkommen entgegenzuwirken und Gefahren zu vermeiden, sperrt das Verkehrsunternehmen mehrere Karnevalshotspots für die Ausleihe und Rückgabe von Fahrrädern.

Betroffene Hotspots sind die Altstadt, die Domumgebung, das Kwartier Latäng, die Zülpicher Straße mitsamt Uni-Wiese, sowie Severinsviertel und Friesenstraße inklusive Friesenplatz. Dort können von Montag, 10. November 2025, bis Dienstag, 11. November 2025, keine Leihräder und E-Scooter ausgeliehen und zurückgegeben werden. Auch die festen Stationen in diesen Zonen werden deaktiviert. Die Durchfahrt abseits der Fußgängerzonen ist jedoch weiterhin gestattet, wie die KVB mitteilte.

Die gesperrten Zonen wurden bereits in das Ortungssystem der KVB-Räder eingearbeitet. Nutzerinnen und Nutzer, die sich nicht an die Sonderregeln halten und das geliehene Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, werden dem Unternehmen direkt gemeldet und automatisch mit einem Sonderentgelt von 20 Euro belastet. (jpr)