3G-Regel gilt ab heuteSorge vor Übergriffen bei Kontrollen in Bussen und Bahnen

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Bahn

In den Fahrzeugen der KVB gilt ab heute die 3G-Regel.

Köln – Seit heute gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die 3G-Regel. So sieht es das Bundesinfektionsschutzgesetz vor. Wer Bus oder Bahn fahren möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Ausnahmen sind Kinder unter sechs Jahren, Schülerinnen und Schüler, weil sie wegen der regelmäßigen Corona-Abstriche vor dem Unterricht als durchgehend getestet gelten, sowie Menschen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Das zu kontrollieren ist für Mobilitätsunternehmen wie die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) eine gewaltige Aufgabe. 

Nur Stichprobenkontrollen realistisch

„Die 3G-Regel für den ÖPNV stellt uns vor erhebliche Herausforderungen. In einem offenen System mit täglich mehreren Hunderttausend Fahrgästen, mit kurzen Abständen zwischen den Haltestellen und häufigem Fahrgastwechsel, können wir keine lückenlosen Kontrollen gewährleisten“, erklärt KVB-Sprecher Matthias Pesch. Zudem bestehe im ÖPNV eine Beförderungspflicht, „die nur unter ganz bestimmten Kriterien ausgesetzt werden darf“, sagt Pesch weiter.

Auch sei noch unklar, wie Verstöße geahndet werden können. „Realistisch ist also nur eine stichprobenartige Kontrolle, wie sie auch im Gesetz vorgesehen ist", erläutert der Sprecher. Das Personal der KVB werde die Überprüfung im Rahmen der Ticketkontrolle stichprobenartig vornehmen. Zudem seien gemeinsame Kontrollen mit dem städtischen Ordnungsamt geplant, heißt es weiter. „In den nächsten Tagen und Wochen müssen alle Beteiligten Erfahrungen sammeln, wie die neue Regelung praktikabel umgesetzt werden kann“, sagt die KVB. Angaben, wie viele Mitarbeitende das Unternehmen bei den Kontrollen einsetzt oder ob zusätzliches Personal dafür abgestellt wird, machte die KVB nicht.

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Überdies hatte der Verband der Deutschen Verkehrsunternehmen angeregt, analog zum bereits erfolgten landesweiten Maskenkontrolltag in ganz NRW 3G-Kontrolltage durchzuführen. Dabei würden KVB, Polizei und gegebenenfalls das Ordnungsamt „als konzertierte Aktion“ die Einhaltung von 3G überprüfen.

Sorge vor Angriffen auf KVB-Mitarbeitende

Die KVB rechnet mit Übergriffen auf die 3G-Kontrolleure. „Die Erfahrungen bei der Kontrolle der Maskenpflicht zeigen, dass es bei einzelnen Kontrollen Aggressionspotenzial gibt. Dies ist gerade auch zu erwarten, wenn unsere Mitarbeitenden 3G-Nachweise überprüfen sollen“, sagt Pesch. Die einzige Sanktionsmöglichkeit der KVB-Bediensteten gegen renitente Fahrgäste die gegen die Bestimmungen verstoßen, sei auf das Hausrecht zu bestehen und sie aus der Wagen zu verweisen.

Geldstrafen könne die KVB nicht verhängen. „Ein Verstoß gegen die 3G-Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nur von einer staatlichen Behörde mit einem Bußgeld sanktioniert werden kann.“ Das wäre zum Beispiel die Polizei.

Im Zuge der Pandemie sind die Fahrgastzahlen aus Angst vor Infektionen zeitweise stark zurückgegangen. Doch in Bus und Bahn bestehe „kein nachweisbar erhöhtes Ansteckungsrisiko“, betont Pesch. „Unter den gegebenen Rahmenbedingungen wie Maskenpflicht, kurzen Fahrzeiten und deutlich erhöhtem Reinigungsaufwand durch die Unternehmen konnte dabei in den Fahrzeugen keinerlei erhöhtes Infektionsrisiko ermittelt werden“, sagt er unter Verweis auf eine von Verkehrsunternehmen beauftragten Studie der Berliner Charité und Untersuchungen der Gesundheitsämter in NRW.

Die KVB-Fahrzeuge würden täglich desinfiziert, mobile Reinigungsteams säubern während des Betriebs Haltestangen und -schlaufen. An den Endhaltestellen bleiben die Türen länger geöffnet, um die Wagen besser durchzulüften.

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