Ärger am GeldautomatenSchein geschluckt? So zahlen Kölner Banken das Geld zurück

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Köln – Auf einmal ist das Geld weg. Nicht verlegt, nicht gestohlen, sondern einfach verschluckt. 30 Sekunden lang streckt der Bankautomat abhebewilligen Kunden die geglätteten Scheine entgegen, dann zieht er das Papiergeld wieder ein. Wer zu lange mit dem Nachbarn klönt, die streitenden Kinder ermahnt oder einfach so schusselig ist, nur das Bankkärtchen, aber nicht die Kohle einzustecken, steht dumm da – ohne Geld.
Solche Fälle geschehen häufig. „Bei den über 150 Geldabhebeautomaten der Volksbank Köln/Bonn kommen solche Fälle täglich vor“, erzählt Wilhelm Wester, Sprecher der VR-Bank. Die eingezogenen Banknoten purzeln in ein eigens dafür vorgesehenes Rückzugsfach. Der Vorgang wird protokolliert und die Summe dem Konto wieder gutgeschrieben. Genauso handhabt es auch die Kreissparkasse Köln, wie eine Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bei Bankinstituten in Köln ergibt.
Sparkasse und Postbank weniger kundenfreundlich
Weniger kundenfreundlich geht es dagegen bei der Sparkasse Köln/Bonn und bei der Postbank zu. „Die Betroffenen müssen sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir ihrem Konto das Geld gutschreiben können“, erklärt die Köln/Bonner Sparkasse. Und die Postbank rät, der Kunde solle sich „möglichst schnell melden, damit wir entsprechende Nachforschungen anstellen können.“ Für Verbraucherschützer ist das eine Zumutung.
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„Die Geldautomaten verfügen über lückenlose Abhebeprotokolle, es gibt also keinen technischen Grund, dem Kunden sein Geld vorzuenthalten“, sagt Stephanie Heise von der Verbraucherzentrale NRW auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Aber Achtung: Das gilt nur für Abhebungen mit der hauseigenen EC-Karte. Wer die Kreditkarte eines anderen Instituts zum Geldabheben nutzt, muss den Vorgang in jedem Fall reklamieren.
Erstattung innerhalb von vier Bankarbeitstagen
„Sie sollten Ihrer Bank oder Sparkasse den Standort des Geldautomaten, die genaue Uhrzeit, die Höhe des Betrages und Ihre Bankverbindung mitteilen“, rät Verbraucherschützerin Stephanie Heise. „Nur so stellen Sie sicher, dass Sie zügig an Ihr einbehaltenes Geld kommen.“
„In der Regel erfolgt die Erstattung des Abhebungsbetrages dann innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach Eingang des Nachforschungsauftrags“, verspricht Jasmin Feustel von der Postbank. Sofern keine umfänglichen Nachforschungen nötig seien, werde das Geld sogar „innerhalb eines Arbeitstages dem Konto gutgeschrieben“, stellt Tobias Sträter von der Sparkasse Köln/Bonn in Aussicht.
Keine Gebühr bei der Rückbuchung
Immerhin: Keines der vom „Kölner Stadt-Anzeiger“ befragten Institute verlangt für die Rückbuchung eine Gebühr. Auch die Sorge, dass das zurückgelassene Bargeld vom nächsten Kunden oder Passanten eingesteckt worden sein könnte, ist meist unbegründet. Michael Schwarz von der Kreissparkasse Köln beruhigt etwa: „Sämtliche Geldautomatenstandorte der Kreissparkasse Köln sind videoüberwacht.“
Auch Wilhelm Wester von der Volksbank Köln/Bonn erklärt: „Der Anteil der Fälle, in denen das Geld von Dritten entwendet wird, liegt unter fünf Prozent. Fast immer wird das Geld dem Kunden wieder gutgeschrieben.“