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„Kleines armseliges Würstchen“Kölner wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Landgericht Köln

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)

Köln – Wegen vielfacher Beleidigung hat das Kölner Amtsgericht am Freitag einen 38-jährigen Mann zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt; der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte 2000 Euro gefordert. Der Angeklagte stritt die Vorwürfe nicht ab, sah sich aber gleichsam im Recht: Er selber sei monatelang von der Gegenseite „beleidigt und bedroht“ worden und habe mit seinem Verhalten nur entsprechend reagiert. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen: Die anderen würden ungeschoren bleiben, „aber wenn ich das mache, ist das eine Straftat“.

Beschimpfung per SMS

Es begann im September 2017 damit, dass er einer Frau, die sich von ihm getrennt und einen neuen Freund hatte, eine beleidigende Kurznachricht sandte. Danach war deren Freund seine Zielscheibe. In Textnachrichten beschimpfte er ihn etwa als „Sohn einer Hure“. Dem Paar wurde es zu viel. Es beauftragte einen Anwalt, im Sinne des Gewaltschutzgesetzes für Ruhe zu sorgen.

Darauf schoss sich der 38-Jährige auf den Juristen ein, setzte eine Verunglimpfung nach der anderen ab, bei Facebook, auf dem Anrufbeantworter oder per Brief. „Lutscher“, „kleines armseliges Würstchen“ und „Witzfigur“ sind nur ein paar Beispiele. Zum Schluss schickte der Mann in seiner Wut ein Schreiben an die Schiedsstelle des Anwaltsvereins, in dem er den Juristen unter anderem als „Lügenkönig“ bezeichnete.

Bis zum Schluss der Gerichtsverhandlung blieb er dabei, er sei derjenige, dem übel mitgespielt worden sei, vor allem vom Rechtsbeistand der Ex-Lebensgefährtin und deren neuen Freund.