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Amtsgericht KölnMit Unschuldsmiene vor dem Richter

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Symbolbild.

Köln – Keiner Schuld bewusst war sich ein 24-Jähriger, der mit einem Bekannten im Schwimmbad erst betrunken randalierte und dann Bademeister und Kassiererin übel beschimpfte, als er Hausverbot erhielt.

Wegen Beleidigung saß der arbeitslose Mann, der keinen Beruf erlernt hat und noch bei den Eltern lebt, auf der Anklagebank. Die Vokabeln „Hurensohn und Bastard“ seien ihm nie über die Lippen gekommen; das sei sein Kumpel gewesen, erklärte der Angeklagte mit Unschuldsmiene vor dem Richtertisch. Der Freund habe damals unerkannt die Flucht angetreten, behauptete er weiter und blieb bei seinem Statement, „doch nichts getan zu haben“.

Er habe sich lediglich zu den Beschimpfungen „Wichser und Missgeburt“ hinreißen lassen, erklärte er im Verlauf des Prozesses immer noch mit unschuldigem Gesichtsausdruck. „Das ist rechtlich gleich zu qualifizieren“, hielt ihm die Staatsanwältin im Plädoyer entgegen und wertete seine Erklärung als „Geständnis, das dann doch spät erfolgte“. Sie forderte für die Beleidigungen 700 Euro Geldstrafe.

Die Richterin hielt 400 Euro für ausreichend, warnte den Angeklagten jedoch angesichts seines beeindruckenden Vorstrafenregisters. Als Jugendlicher hatte der Mann dutzendfach richterliche Weisungen, Verwarnungen und Jugendarreste wegen Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Beleidigung und Betrug erhalten. Als Warnung hatten sie offensichtlich nicht getaugt.