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An 20 großen Bahnhöfen in NRWBundespolizei stellt 212 Messer und 25 Schlagstöcke sicher

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17.07.2025, Köln: Auf Streife im Kölner Hauptbahnhof mit zwei Bundespolizisten. Foto: Arton Krasniqi

Zwei Bundespolizisten beobachten das Geschehen im Kölner Hauptbahnhof. Foto: Arton Krasniqi

Die Polizeigewerkschaft sieht sich beim Einsatz moderner Videotechnik durch den Datenschutz ausgebremst. Schwerpunktaktionen könnten nur mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei organisiert werden.

Das Messerverbot in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel an großen Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen hat sich nach Angaben der Bundespolizei bewährt. Vom 17. November bis 1. Januar hatte die Behörde für insgesamt 20 Stationen Allgemeinverfügungen erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände verbieten.

Die Bilanz ist laut Bundespolizei beeindruckend. Insgesamt wurden bei den Kontrollen 358 Verstöße registriert und dabei mehr als 212 Messer, 110 Abwehrsprays, 25 Schlagstöcke oder Schlagringe und drei Schreckschusswaffen festgestellt. Das ist knapp die Hälfte aller Verstöße im gesamten Jahr. 2025 hat die Bundespolizei insgesamt 24 Allgemeinverfügungen an 88 Bahnhöfen des Landes verhängt.

Verstärkte Kontrollen

Die Schwerpunktaktionen in den letzten sechs Wochen des Jahres hätten sich als sogenannter Gefahrenfilter für Weihnachtsmärkte und das Silvestergeschehen besonders effektiv erwiesen. Allgemeinverfügungen als Instrument der Gefahrenabwehr hätten sich bewährt. Man werde auch in Zukunft daran festhalten, so die Bundespolizei.

Das sogenannte Messerverbot galt an den Hauptbahnhöfen von Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Köln, Mönchengladbach, Münster, Oberhausen, Recklinghausen, Siegen und Wuppertal sowie Aachen-Rothe Erde und Siegburg/Bonn und wurde mit verstärkten Kontrollen überwacht.

„Wir können solche Schwerpunktaktionen nur mit massiver Unterstützung der Bereitschaftspolizei des Bundes stemmen“, sagt Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Diese Kontrollintensität kann man mit dem vorhandenen Personal weder in Köln, in Dortmund oder Düsseldorf hinbekommen.“

Die Polizeigewerkschaft fordere schon seit Jahren, das Personal bei der Bahnpolizei um 3500 Stellen aufzustocken. Das sind rund zehn Prozent des gesamten Personals. Mit dem Einsatz moderner Videotechnik wäre die Polizei auch in der Lage, effizienter zu arbeiten. „Ich spreche da von der anonymisierten Verhaltenstechnik, bei der eine KI-Software hinter den Videokameras erkennt, wenn sich eine Person schnell bewegt, atypische Bewegungen macht oder beispielsweise jemand ins Gleis fällt. Die KI würde sofort einen Alarm auslösen.“

Mit moderner Videotechnik könnten wir deutlich effizienter arbeiten
Heiko Teggatz, stv. Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft

Weil das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist, müsse die Bundespolizei immer noch 50 bis 80 Monitore überwachen. „Solange das nicht geht, müssen wir auf die personalintensiven Schwerpunktaktionen wie zu Weihnachten zurückgreifen. Wir sind so personell derzeit ziemlich auf Kante genäht.“ Die Forderung nach 3500 zusätzlichen Stellen habe das Bundespolizeipräsidium bereits für den Bundeshaushalt 2022 aufgestellt. „Da fehlt es am Geld und am politischen Willen. Bei der Gefahrenabwehr lässt sich ein Erfolg halt nur schwer messen“, so Teggatz.

Seit Oktober 2024 gilt in Deutschland ein generelles Messerführungsverbot bei öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten oder Volksfesten und in Fernzügen, bundesweit unabhängig von Klingenlänge und Bauart. Zusätzlich können die Bundesländer weitere Verbotszonen einrichten, zum Beispiel an Kriminalitätsschwerpunkten, in Nahverkehrszügen, rund um Schulen oder an Plätzen mit hohem Besucheraufkommen.

In Köln hat die Landesregierung die Ringe, die Zülpicher Straße und den Wiener Platz zu sogenannten Waffenverbotszonen erklärt. In Düsseldorf fällt die Altstadt in diese Kategorie. Sie gelten in der Regel an Wochenenden sowie vor und an Feiertagen, einige auch an jedem Tag rund um die Uhr. In der gesamten Zeit ist das Mitführen von Waffen und Messern untersagt.

Für die Polizei ist es mit den neuen Regelungen, die seit dem 20. Februar 2025 gelten, um ein Vielfaches einfacher, präventiv einzuschreiten, zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren. Wer eine entsprechende Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro rechnen. Außerdem berechtigt das Verbot die Polizei, illegal mitgeführte Waffen und Messer einzuziehen.