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Betrügerin verurteiltPaar fälscht Kunstwerke und fliegt bei Kölner Auktionshaus auf

Lesezeit 2 Minuten

Die Justitia (Symbolbild) 

Köln – Es war einen Versuch wert, denn die Sachverständigen eines Kölner Kunst- und Auktionshauses waren von dem Angebot begeistert und gleich zur Tat geschritten. Den „Schätz- und Verkaufsauftrag“ hatten sie sofort schriftlich aufgesetzt. Das Gauner-Pärchen frohlockte, winkten doch zwischen 30000 und 50000 Euro für den angeblich echten Otto Piene – ein Bild mit dem Namen „Feuerbild – rotes Phantom Nr. 67“. Zu Lebzeiten hatte der renommierte Künstler (1928-2014) eine ganze Bilderserie zu dem Thema gefertigt. Er gilt als Wegbereiter der Licht- und Feuerkunst sowie der Sky-Art-Aktionen. Das finanziell schwer angeschlagene Gauner-Pärchen mit Vorliebe für Malerei hatte sich dann auch gleich ans Werk gemacht.

Mit Malutensilien eingesperrt

Im Discounter bei Kodi, Lidl und Aldi beschafften sie sich Malutensilien, Farben, Lacke und Leinwände, auf Flohmärkten erstanden die beiden alte Bilder mit Rahmen – und legten los. „Ich male ja lieber mit Wasserfarbe“, sagte die wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagte 42-jährige Altenpflegerin und stritt jegliche Autorenschaft ab. Ihr ebenfalls wegen gemeinschaftlichen Handelns angeklagter Ex-Freund war wegen eines angeblichen Herzinfarktes nicht vor dem Amtsgericht erschienen. Er hatte sich laut Anklage mit den Malutensilien „ein bis zwei Tage eingesperrt“, und heraus kamen dann zwei Bilder im Stil Otto Pienes. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatte die Polizei ein komplett ausgestattetes Mal-Atelier vorgefunden.

Die Altenpflegerin versuchte erst auf privatem Weg, die Fälschungen zu Geld zu machen. Sie bot das Feuerbild im Internet an, behauptete, es aus einem Nachlass erhalten zu haben. Ein Käufer zeigte Interesse und zahlte 1400 Euro für das angebliche Original. Immerhin hatte der Ex-Freund die Bilder mit einem typischen Signatur-Stempel des Künstlers auf der Rückseite versehen.

An Sachverständigenprüfung gescheitert

Weil der Privatverkauf so anstandslos klappte, versuchte das Paar daraufhin sein Glück im Kunst- und Auktionshaus. Dort war man zunächst auch sehr angetan, allerdings hielt das Bild einer Sachverständigenprüfung nicht stand – und es kam zur Anzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung.

„Das waren keine plumpen Fälschungen, sondern sehr professionell gemachte Bilder“, sagte der Ankläger. Neigte die Angeklagte zum Prozessauftakt noch dazu, alles abzustreiten und mit komplettem Nichtwissen zu argumentieren, sah das nach einem Rechtsgespräch anders aus. Sie gab alles zu, wohlwissend, dass nun keine Gefängnisstrafe mehr drohte. Sie kam mit 2100 Euro Geldstrafe davon, trotz einschlägiger Vorstrafe wegen Betrugs. Der Prozess gegen den Ex-Freund findet demnächst statt.