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Verstärkte KontrollenBundespolizei erlässt Waffenverbot an Kölner Bahnhöfen

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Polizist steht neben einem Polizeifahrzeug

Das Verbot gilt für den Kölner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe und Nahverkehrszüge auf der Strecke bis zum Bahnhof Kerpen-Horrem. (Symbolbild)

Durch ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen will die Polizei die Sicherheit auf Bahnanlagen erhöhen.

Die Bundespolizei erlässt für den Zeitraum von Freitag, 24. Juli, bis Sonntag, 26. Juli, ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände im Bahnverkehr. Das Verbot gilt für den Kölner Hauptbahnhof sowie die Bahnstrecke bis zum Bahnhof Kerpen-Horrem.

Hintergrund ist ein bundesweiter Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen, wie die Bundespolizei mitteilte. Die Zahl der Gewaltdelikte im Bereich des Bahnverkehrs sei weiterhin hoch.

Diese Bahnhöfe und Strecken sind betroffen

Vom Verbot betroffen sind neben dem Kölner Hauptbahnhof auch die Haltepunkte Köln-Hansaring, Köln-Ehrenfeld, Köln-Müngersdorf Technologiepark, Lövenich, Köln-Weiden West, Frechen-Königsdorf und Horrem. Auch die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sind eingeschlossen.

Das Mitführverbot umfasst laut der Allgemeinverfügung insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie zum Beispiel Messer, Beile und Pistolen. Reisende müssen sich in dem genannten Zeitraum auf verstärkte Kontrollen einstellen, bei denen auch Taschen und Gepäckstücke überprüft werden. (red)