Bei Kontrollen in Wesseling, Bergisch Gladbach und Sankt Augustin wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bundesweite KontrollenZoll überprüft zahlreiche Baustellen im Kölner Umland

Schwerpunktprüfung des Zolls in der Baubranche.
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Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe haben 110 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln am Dienstag zahlreiche Baustellen in der Region kontrolliert. Insgesamt wurden 152 Beschäftigte von 52 Arbeitgebern überprüft.
Die Kontrollen fanden in Wesseling, wo 51 Beschäftigte von 18 Arbeitgebern überprüft wurden, in Bergisch Gladbach mit 49 Beschäftigten von 21 Arbeitgebern und in Sankt Augustin mit 52 Beschäftigten von 13 Arbeitgebern statt.
Verdacht auf illegalen Aufenthalt in Bergisch Gladbach
Auf der Baustelle einer Grundschule in Bergisch Gladbach trafen die Einsatzkräfte zwei Männer aus Tadschikistan im Alter von 41 und 43 Jahren an. Die beiden konnten für ihre Verputzerarbeiten nur eine polnische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorlegen. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet nun über weitere aufenthaltsrechtliche Maßnahmen.
Bei Bauarbeiten auf einem Behördengelände in Sankt Augustin stießen die Zöllnerinnen und Zöllner auf eine Gruppe von 23 Arbeitern. „Bei 18 der Männer aus Rumänien, Serbien und dem Kosovo, ergaben sich bereits vor Ort Anhaltspunkte auf fehlende Meldungen zur Sozialversicherung“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Weitere Ermittlungen wegen Mindestlohn und Leistungsbetrug
Die vorläufige Bilanz der Maßnahme zeigt weitere Verstöße auf: In einem Fall gibt es Hinweise, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde. In vier Fällen wird wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung ermittelt. Bei zwei Personen ergaben sich Anhaltspunkte für Leistungsbetrug und in drei Fällen wurden die Ausweispapiere nicht mitgeführt.
„Die Befragung der Beschäftigten vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit“, erläuterte Ahland. „Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind.“ (red)
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