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Streit um Beachclub am Escher SeeBetreiber von „Monkey’s Island“ öffnet trotz fehlender Genehmigung – Zwangsgeld droht

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Badegäste auf dem Weg ins Strandbad „Monkey’s Island“ am Escher See. Am Freitag hatte der Beachclub zum ersten Mal wieder geöffnet.

Badegäste auf dem Weg ins Strandbad „Monkey’s Island“ am Escher See. Am Freitag hatte der Beachclub zum ersten Mal wieder geöffnet.

Der Betreiber des „Monkey’s Island“ hat den Betrieb aufgenommen. Die Stadt Köln betrachtet die Nutzung als nicht genehmigt.

Der Konflikt um den Beachclub „Monkey’s Island“ am Escher See geht in eine neue Runde. Am Freitag, dem 18. Juli, hat der Betreiber das Strandbad wieder für Badegäste geöffnet. Das Gelände war seit 2024 nach Auseinandersetzungen mit der Stadt Köln geschlossen.

Die Wiedereröffnung wurde zuvor über den Instagram-Kanal des Beachclubs angekündigt. Nach Angaben der Stadtverwaltung erfolgte die Öffnung jedoch ohne die erforderliche baurechtliche Genehmigung.

Stadt Köln: Nutzung ist baurechtlich nicht genehmigt

Auf Anfrage teilte die Stadt Köln bereits am Donnerstag mit: „Eine Nutzung des gesamten Geländes, wie es sich im derzeitigen Zustand befindet, ist baurechtlich nicht genehmigt.“

Streitpunkt ist ein Ausbau auf dem Gelände, den der Betreiber ohne eine entsprechende Genehmigung durchführen ließ. Der Pächter ist der Auffassung, der Ausbau sei durch frühere Genehmigungen abgedeckt, was die Stadt jedoch bestreitet.

„Monkey’s Island“ am Escher See: Betreiber droht erneutes Zwangsgeld

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von 3000 Euro pro Tag der unerlaubten Öffnung verhängt, das sich auf insgesamt 30.000 Euro summierte. Der Betreiber reichte dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.

Wie die Stadt auf die erneute Öffnung reagieren wird, ist derzeit noch offen. Eine erneute Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 3000 Euro pro Tag wurde bereits angedroht. (red)