Der Stadt entsteht durch den aktuellen Hebesatz ein Defizit von 5,4 Millionen Euro.
5,4 Millionen EuroGrundsteuer sorgt für riesiges Loch im Kölner Haushalt

Die Grundsteuer wurde zum Jahreswechsel reformiert (Symbolbild).
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Im Haushalt der Stadt Köln entsteht durch den aktuellen Hebesatz für die Grundsteuer ein Defizit in Höhe von 5,4 Millionen Euro. Im Dezember hatte der Stadtrat den Hebesatz in Höhe von 475 Prozent festgelegt. Das war nötig, weil bundesweit die Berechnung der Grundsteuer reformiert wurde. Der neue Satz sollte eigentlich genauso viele Einnahmen bringen wie im Vorjahr. Dass dem nicht so ist, stellt die Stadtverwaltung fest.
Wie viel Kölner Grundstücksbesitzer zu zahlen haben, hängt vom Grundsteuermessbetrag ihres Grundstücks und dem Hebesatz der Stadt ab. Beide werden multipliziert. Der erste Wert, der Messbetrag, ist abhängig vom Wert des Grundstücks. Den setzt nicht die Stadt, sondern das Finanzamt fest. Grund für das Defizit ist jetzt, dass Kölner noch immer gegen diese, mit der Reform neue Bewertung ihres Grundstücks vorgehen und teils Recht bekommen.
4500 Widersprüche gab es in Köln, damit wurden 1,4 Prozent der insgesamt 318.000 Grundsteuerbescheide angefochten. 80 Prozent der Widersprüche betrafen die Grundstücksbewertung. Den Grundstücken in der Stadt wird also mittlerweile teils ein geringerer Wert zugeordnet als im Dezember, statt 49,8 nur noch 48,7 Millionen Euro.
Kölner reichen weiter Beschwerde über Grundsteuerbescheide ein
Durch Multiplikation mit dem aktuellen Hebesatz hätten sich Einnahmen von 236,75 Millionen Euro ergeben sollen. Doch jetzt sind es nur noch 231,35 Millionen Euro, weil der Ausgangswert geringer ist. Somit fehlen der Stadt 5,4 Millionen Euro im Haushalt, das sind 2,3 Prozent weniger als erwartet. Um die geringeren Grundsteuermessbeträge auszugleichen und wieder auf die Einnahmen des Vorjahres zu kommen, müsste also der Hebesatz bei mehr als 475 Prozent liegen.
Eigentlich stand die Hebesatzentscheidung für zwei Jahre. Ob sie nun schon für 2026 statt erst 2027 erneut angepasst wird, ist noch unklar. In einer von Kämmerin Dörte Diemert unterzeichneten Mitteilung an den Finanzausschuss des Stadtrats heißt es, erst Ende 2025 könne eine verlässliche Aussage zur tatsächlichen Höhe des Grundsteueraufkommens gemacht werden. Und weiter: „Schon jetzt gehen einige Kommunen davon aus, dass sie die Hebesätze für die Grundsteuer B im Jahr 2026 werden anheben müssen.“ Ein Problem, vor dem auch andere Städte stehen, wie eine Abfrage des Deutschen Städtetags zeigt.