Drei Kilo Gold und ein BrautkleidKölner Zoll leitet 46 Strafverfahren ein

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Reisende am Flughafen Köln/Bonn (Symbolbild)

Köln – Allein in den letzten sechs Wochen hat der Kölner Zoll mehr als drei Kilogramm nicht angemeldeten Goldschmuck bei Reisenden am Flughafen Köln/Bonn gefunden und 46 Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet. Alle Beschuldigten hatten versucht, mit ihrem Gepäck die Kontrollstelle des Zolls durch den grünen Kanal für abgabefreie Waren zu verlassen. Als unmittelbare Konsequenz des Schmuggelversuchs, mussten noch vor Ort knapp 30.000 Euro Einfuhrabgaben nachgezahlt werden.

„Alle Beschuldigten kamen mit dem Goldschmuck aus der Türkei zurück nach Deutschland“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. „Abgabenfrei sind Waren bei Flugreisen aus Nicht-EU-Ländern nur bis zu einem Wert von 430 Euro. Alles was darüber hinausgeht, muss man beim Zoll anmelden, sonst droht wie in diesen Fällen ein Steuerstrafverfahren“, so Ahland weiter.

Dass auch teure Kleidungsstücke nicht unbegrenzt abgabenfrei sind, musste eine belgische Familie bei der Rückreise aus der Türkei feststellen. Sie hatten dort ein Brautkleid und drei Abendkleider im Wert von knapp 2500 Euro gekauft. Ein Steuerstrafverfahren und knapp 700 Euro Einfuhrabgaben waren die Folge.. (ken)

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