Selbst schwer gezeichnetDrogenlabor explodiert – Kölner Rapper „Dr. Knarf“ erhält Bewährung

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Dr. Knarf sitzt im Landgericht

Dr. Knarf sitzt im Landgericht. Mit einem weiteren Angeklagten soll der Rapper in einem Kölner Mehrfamilienhaus Butan-Hasch-Öl hergestellt haben. Dabei soll ein Teil des Butangases verdampft sein und sich ein hochexplosives Butan-Luft-Gemisch auf dem Kellerboden gebildet haben, das schließlich explodierte. Die beiden Männer wurden dabei schwer verletzt.

Im Keller hatte der Musiker mit Cannabis und Butangas experimentiert. Nun sprach das Landgericht ein Urteil.

Er wollte hochwirksame Drogen herstellen, experimentierte mit Butangas und sprengte sich buchstäblich selbst in die Luft. Bestraft war Rapper „Dr. Knarf“ längst, er erlitt schwerste Verbrennungen, mehrere Schlaganfälle, eine Schädelplatte musste entfernt werden.

Am Dienstag, auf den Tag genau sieben Jahre nach dem Vorfall an der Burgmauer in der Kölner Innenstadt, folgte die strafrechtliche Sanktion. Das Landgericht setzte anderthalb Jahre Haft auf Bewährung fest.

Köln: Drogenlabor in Keller von Wohnhaus eingerichtet

In seinem Tonstudio im Keller eines Wohnhauses hatte der heute 39-jährige Niko B. unter Verwendung von Butangas ein Cannabiskonzentrat hergestellt. Das sogenannte „Dab“, das in Rapperkreisen sehr beliebt sein soll, wird mit speziellen Wasserpfeifen konsumiert und gilt aufgrund des hohen THC-Wertes als sehr gefährlich. Ausgetretenes Gas hatte sich auf dem Kellerboden abgesetzt. Ein Schaltfunken des Kühlschranks hatte für die Detonation gesorgt.

Obwohl mehrere Fenster durch den Druck aus den Angeln gehoben und in den Innenhof des Gebäudekomplexes geschleudert wurden, hatte ein Sachverständiger von einer vergleichsweise harmlosen Explosion gesprochen, deren Druckwelle unter einem Bar gelegen habe. In solch geschlossenen Räumen wäre auch eine Druckentwicklung von acht bis zehn Bar nicht ungewöhnlich. Wäre das passiert, wäre das Haus wohl eingestürzt, hatte der Gutachter erklärt.

„Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht an das Geschehen denke“, hatte der „Dr. Knarf“ im sogenannten letzten Wort vor der Urteilsverkündung erklärt. Jetzt sei es so, als hätte er zwei Leben, das vor dem Vorfall und das danach. Niko B. hatte bereits erklärt, bis zu der Explosion den ganzen Tag gekifft und sich in entsprechenden Kreisen aufgehalten zu haben. Sein Tonstudio sei aber nicht nur Tarnung für das Drogenlabor gewesen. Er habe auch regelmäßig Musik produziert.

Kölner Rapper wollte Drogengemisch als „Nazigold“ verkaufen

Verteidiger Marco Heyman deutete in seinem Plädoyer an, dass der damalige massive Drogenmissbrauch auch irgendwann hätte zum Tode führen können. Insofern könnte man aus dem Vorfall also auch den positiven Aspekt ziehen, dass Niko B. nun wieder nach vorne schaue und sich um seinen Sohn kümmern könne, „auch wenn er nie mit ihm Fußballspielen wird“. B. kann nur sehr schlecht laufen, ist halbseitig gelähmt und zeitweise auf den Rollstuhl angewiesen.

Die Schädelplatte, die wegen eines Anschwellens des Gehirns entfernt werden musste, könnte durch ein Implantat aus dem 3D-Drucker ersetzt werden. Noch scheut sich der Rapper aber vor der schweren Operation. Niko B. hatte sich vor Gericht alles gestanden, sich reuig gezeigt und sich bei den Bewohnern des Hauses für die von ihm verursachte Gefahrenlage entschuldigt. Seine Drogen wollte er als „Nazigold“ verkaufen, nannte das auf Nachfrage „provokantes Marketing“.

Staatsanwalt hatte Bewährungsstrafe beantragt

Ebenfalls verurteilt wurde ein Freund des Rappers, der Drogenmaterial für diesen aufbewahrt und von dem Drogenlabor gewusst hatte, er erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung. „Er war zur falschen Zeit am falschen Ort“, so drückte es Verteidiger Frank Seebode aus. Der Mann erlitt wie Niko B. schwere Verbrennungen und leide bis heute unter Angstzuständen. Auch die lange Verfahrensdauer habe ihn belastet. Der Fall lag lange unbearbeitet bei der Justiz, da aufgrund fehlender Haftbefehle keine Dringlichkeit geboten war.

Eine Bewährungsstrafe hatte auch der Staatsanwalt beantragt und von einem interessanten Fall gesprochen. „Ich sehe keine Gefahr, dass Sie sowas nochmal machen, das wäre auch abstrus“, hatte der Ankläger an den Rapper gerichtet gesagt. Der wegen Drogendelikten bereits vorbestrafte Niko B. habe sich in den vergangenen Jahren auch bereits „vorbewährt“, da er sich nach dem Explosionsgeschehen strafrechtlich nichts mehr habe zuschulden kommen lassen.

„Wenn Sie nicht selbst so schwer verletzt worden wären und wir uns hier früher getroffen hätten, dann wäre das ganz anders ausgegangen“, sagte Richter Greve. Der Rapper habe trotz laufender Bewährung einfach weiter gemacht. Eine weitere Bewährung sei aber möglich, „da Sie nicht mehr die Person von damals sind“. „Dr. Knarf“ werde die Folgen seines Handelns lebenslang spüren.

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