Ex-Freundin bedrohtKölner bremst Frau auf der Straße aus – 2700 Euro Geldstrafe

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Statue von Justitia (Symbolbild)

Statue von Justitia (Symbolbild)

Köln – Zu 2700 Euro Geldstrafe hat das Amtsgericht am Montag einen 29-Jährigen verurteilt, den es der vorsätzlichen Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung für schuldig hält. Zuvor hatte es das Strafverfahren in mehreren Anklagepunkten eingestellt. Das betrifft auch den schwersten Vorwurf: In einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsame Tochter soll der Mann im Dezember 2017 in Zollstock versucht haben, seine ehemalige Lebensgefährtin zu überfahren; verhindert habe dies das beherzte Eingreifen eines Passanten, der die Frau, die die Straße habe überqueren wollen, geistesgegenwärtig zurückgerissen habe.

Diese Anschuldigung ist also vom Tisch. Für erwiesen hält es das Schöffengericht dagegen, dass der 29-Jährige seine Ex-Freundin im Straßenverkehr einmal gefährlich ausgebremst hat, indem er sich mit seinem Wagen vor ihr Auto setzte. Bei anderer Gelegenheit habe er sie bedroht, indem er, mit dem Finger über seine Kehle fahrend, eine Geste des Halsabschneidens gemacht habe. Außerdem habe er sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

13 Zeugen verhört

Die Staatsanwältin beantragte, ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro zu verurteilen. Der Verteidiger wies darauf hin, Aussagen von Zeugen – an zwei Verhandlungstagen wurden 13 gehört – würden sich widersprechen, und plädierte auf Freispruch. Dabei ließ er keinen Zweifel daran, dass die Beziehung seines Mandanten zu jener Frau „nicht gerade von Glorie geprägt“ gewesen sei. Der Angeklagte selbst sagte in seinem Schlusswort, er sei froh, dass ein „Haken hinter die ganze Geschichte“ gesetzt werden könne. Im Übrigen habe er als Außendienstmitarbeiter dafür gesorgt, ein anderes Gebiet zugewiesen zu bekommen, um seiner Ex-Lebensgefährtin möglichst nicht mehr zu begegnen.

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Zulasten des 29-Jährigen wertete das Gericht seine beiden Vorstrafen. Einmal leistete er nach einem Streit mit einem Taxifahrer Widerstand gegen Polizisten, ein anderes Mal fuhr er mit beinahe zwei Promille Alkohol im Blut Auto, wurde aus dem Verkehr gezogen und beschimpfte auf der Polizeiwache Beamte. Diese Taten würden in eine ähnliche „Richtung“ gehen wie diejenigen, für die er nun verurteilt worden ist, sagte der Amtsrichter.

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