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„Filme geguckt und masturbiert“Ehemaliger Kölner Kaplan verging sich an Jungen

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Ein  Mann trägt ein Kreuz am Hals (Symbolbild)

Köln – Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Amtsgericht am Donnerstag einen ehemaligen Kaplan zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zu den Auflagen gehört, dass der 51-Jährige eine Sexualtherapie macht. Außerdem muss er 8000 Euro an den Kölner Verein „Zartbitter“ zahlen. Um eine solche Geldauflage hatte der 30 Jahre alte Mann, der zum Opfer des Missbrauchs wurde und unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagte, gebeten – als Alternative zu Schmerzensgeld. 2017 hatte er sich an „Zartbitter“ gewandt, wo ihm offenbar gut geholfen wurde.

Markus W. (Name geändert) legte ein Geständnis ab und betonte wiederholt seine Reue. Seine Einlassung lässt sich so zusammenfassen: Nach Studium und Priesterausbildung wurde er Kaplan in Köln. Er war entschlossen, den Zölibat zu leben, bis er, knapp 30 Jahre alt, in einem Urlaub erste sexuelle Erfahrungen mit einer Frau machte. Kurz darauf ging er eine Beziehung mit der Mutter des Opfers ein. 1998 zog Markus W. bei den beiden ein. Weil die Beziehung öffentlich wurde, musste er den Dienst als Kaplan quittieren. Er fand eine Beschäftigung bei einer kirchennahen Organisation, bei der er bis heute arbeitet.

Zusammen Porno-Filme geguckt

„Wir haben eine sehr intensive Sexualität erlebt“, sagt er zu der Partnerschaft. „Für mich war das ja neu.“ Neu sei auch das Leben in einer familiären Gemeinschaft gewesen. Er begann, den Umgang mit dem 1989 geborenen Sohn zu „sexualisieren“, so die Anklage. Zunächst zeigte er ihm Pornofilme. Im April 1999 verführte er das neunjährige Kind in der Duschwanne zu einer eigenen sexuellen Handlung in seiner Gegenwart.

In den zwei anderen angeklagten Fällen brachte er den Jungen dazu, ihn zu befriedigen. Von sich aus gab er zu, bei weiteren Gelegenheiten hätten sie zusammen „Filme geguckt und masturbiert, jeder für sich“. Erklären könne er sich nicht, „wie es dazu kommen konnte“. Irgendwann habe er „schon gemerkt, dass das nicht richtig war“. Als die Mutter 2003 erfuhr, dass er mit ihrem Sohn Pornos angeschaut hatte, gab sie ihm den Laufpass.

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Markus W. hoffte in den folgenden Jahren, das Opfer werde die Übergriffe „vergessen“. Eine „Wunschvorstellung“ nannte dies der Vorsitzende des Schöffengerichts und wies darauf hin, für in ihrer Kindheit missbrauchte Menschen sei es typisch, dass ihnen erst viel später klar werde, was ihnen angetan wurde. Beide, das bis heute leidende Opfer und der Täter, der sich habe denken können, was die Übergriffe bei einem Kind anrichten würden, „werden bis an ihr Lebensende mit dem Geschehen zu tun haben“. Ein „befriedigendes Ende“ gebe es bei Verfahren dieser Art nicht, sagte der Amtsrichter. Das Gericht habe versucht, seinen Teil zur Aufarbeitung beizutragen.