Die Stadt Köln erlässt eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Der Kölner Zoo liegt ganz knapp außerhalb der Zone.
Geflügelpest auf dem VormarschNach bestätigten Fällen in Hürth liegen Teile Kölns in der Schutz- und Überwachungszone

Auf ihrem Weg von der Wiese in den Stall überquerten die Gänse vom Hermannshof in Köln-Hahnwald zuletzt die Bonner Landstraße. Jetzt liegt der Geflügelhof innerhalb der Überwachungszone.
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In Köln sind in diesem Jahr bisher keine Fälle von Geflügelpest aufgetreten – dennoch sind Teile des Stadtgebiets nun von speziellen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gegen die hochansteckende Viruskrankheit betroffen. Die Stadt Köln hat am Dienstag, 11. November, eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen. Demnach wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, in der Geflügel von freilebenden Vögeln abgesondert und in Ställen untergebracht werden muss. Außerdem gelten in diesem Bereich besondere Hygieneregeln und ein „Verbringungsverbot“, also ein Transportverbot für gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eier.
Nötig wurde das, weil am Montag, 10. November, bei Tieren des Gertrudenhofs in Hürth die hochpathogene Influenza vom Subtyp H5N1, umgangssprachlich Geflügelpest, Vogelgrippe oder Geflügelinfluenza genannt, amtlich festgestellt worden war. Der Rhein-Erft-Kreis hatte daraufhin zwei Zonen rund um den betroffenen Betrieb festgelegt: eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern sowie eine darin liegende Schutzzone mit einem Radius von 3,1 Kilometern. Beide Gebiete reichen bis auf das Kölner Stadtgebiet, linksrheinisch ist ein Bereich von Widdersdorf bis Godorf betroffen, rechtsrheinisch fallen Deutz, Poll und Teile von Westhoven in die Überwachungszone.
Flamingos und Co. im Kölner Zoo dürfen draußen bleiben
Haarscharf nicht betroffen ist der Kölner Zoo, das Gelände des Tierparks in Riehl liegt knapp außerhalb der Überwachungszone. Flamingos, Gänse, Enten und weitere Vögel dürfen also draußen bleiben. Die Grenze verläuft über die Zoobrücke und an der Inneren Kanalstraße entlang in Richtung Nippes. „Wir sind genau nicht drin“, bestätigte ein Sprecher des Zoos am Dienstag. Es müssten daher keine Tiere „aufgestallt“ werden, wie die Unterbringung in Ställen im Fachjargon heißt. „Wir beobachten die Lage und stimmen uns mit dem Veterinäramt ab“, sagte der Zoo-Sprecher und betonte: „Der Zoo ist ein sicherer Ort für einen entspannten Tag.“
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Innerhalb der Überwachungszone liegt der städtische Lindenthaler Tierpark. Dort gehaltenes Geflügel, auf der Homepage werden Trauerschwäne, Puten, Perlhühner, Stockenten, Pfaue, Streifengänse, Laufenten, Gänse und Brahmahühner aufgeführt, müssen somit für mindestens 30 Tage in Ställen untergebracht werden.
Der Hermannshof in Köln-Hahnwald ist von den Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest betroffen
In Sorge war am Dienstag Familie Wirtz vom Hermannshof. Ihr Geflügelhof in Köln-Hahnwald liegt in der Überwachungszone. Das „Verbringungsverbot“ kommt einem Verkaufsverbot gleich und könnte für den Geflügelbauern einen hohen wirtschaftlichen Schaden bedeuten. Dabei waren die Gänse des Hofs zuletzt schon aus Vorsicht von der Wiese in den Stall gebracht worden.
Das „Aufstallungsgebot“ in der Schutz- und Überwachungszone betrifft Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen. Die Geflügelbauern müssen intensiv auf Krankheitsanzeichen bei ihren Tieren achten. Eine verminderte Legeleistung, eine geringere Futteraufnahme oder eine verringerte Aktivität der Tiere könne schon ein erster Hinweis auf eine Infektion sein, heißt es vonseiten der Stadt. Sämtliche angeordneten Maßnahmen dienten dem Schutz der Geflügelbestände und sollen eine Verschleppung des Virus verhindern. Zuwiderhandlungen gegen diese Tierseuchenverordnung gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Die kleinere Schutzzone kann frühestens nach 21 Tagen und die größere Überwachungszone frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden.
Ansteckungsrisiko mit der Geflügelpest für den Menschen äußerst gering
Die Stadt teilte auch mit, dass das Ansteckungsrisiko mit dem Virus der Geflügelpest für den Menschen äußerst gering ist. Es seien nur wenige Fälle aus dem Ausland bekannt, bei denen die Geflügelpest unter bestimmten Bedingungen bei sehr engem Kontakt vom Tier auf den Menschen übertragen wurde. Bei vielen Vogel- und Geflügelarten führt die Infektionskrankheit allerdings rasch zum Tod.
Auch nach Ansicht des Friedrich-Löffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, besteht für die Bevölkerung kein besonderes Risiko. Das Institut rät dennoch, Abstand zu Wildvögeln zu halten, Tiere nicht zu füttern und auf gute Handhygiene zu achten. Zuletzt hatte das Institut ungewöhnlich viele Geflügelpest-Fälle bei Kranichen beobachtet, deren Herbstzug zu einer großräumigen Verbreitung des Virus beigetragen habe.

